Psychische Erkrankungen: Betriebsärzte und Arbeitgeber unterzeichneten gemeinsame Erklärung
Die Spitzenvertreter beider Interessensvertretungen unterzeichneten Anfang Februar eine gemeinsame Erklärung. Darin werben sie für konkrete Handlungsempfehlungen, wie sie beispielsweise vom Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der arbeitsmedizinischen Empfehlung zur psychischen Gesundheit enthalten sind. Am konkreten Modell der Salzgitter AG wurde aufgezeigt, wie Unternehmen ihrer Verantwortung in Bezug auf das Thema Psychische Gesundheit und bedarfsorientierte Betreuung und Versorgung ihrer Mitarbeiter in beispielhafter Weise nachkommen. Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der BDA, und Dr. Wolfgang Panter, Präsident des VDBW, unterstrichen mit dieser gemeinsamen Erklärung die Notwendigkeit einer engen Kooperation zwischen Betriebs- und Werksärzten und Betriebsverantwortlichen. Die Vereinbarung rückt diese Notwendigkeit inhaltlich in den Fokus und formuliert den Handlungsrahmen für ein konzertiertes Vorgehen.
Die BDA und der VDBW halten eine gute Zusammenarbeit der Betriebs- und Werks ärzte mit den anderen betrieblichen Akteuren im Umgang mit dem Thema Psychische Gesundheit im Betrieb für notwendig. Dabei ist eine kompetente partnerschaftliche Unterstützung des Unternehmens durch den Betriebsarzt von großer Bedeutung. Mit der gemeinsamen Erklärung setzen sie sich nun dafür ein, dass das „Salzgitter-Modell“ in Deutschland Schule macht. Unterstützt werden sie dabei durch die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN, die Landesvereinigung der BDA in Niedersachsen). Arbeitgeber und Betriebsärzte sind sich der Bedeutung des Themas Psychische Gesundheit im Betrieb bewusst. Die Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastung“ sollte in ein funktionierendes Arbeitsschutzmanagement (Gefährdungshandhabung nach geltendem Arbeitsschutzgesetz) integriert sein. Dem Betriebsarzt kommt dabei eine zentrale Rolle als neutraler Berater und Lotse beim betrieblichen Eingliederungsmanagement zu.
Weitere Informationen unter: www.arbeitgeber.de