Radon@work – BfS-Studie zu Radon am Arbeitsplatz
Studie zur Verbesserung der Datenlage zum Thema Radon am Arbeitsplatz
Die Messung der Radonkonzentration am Arbeitsplatz ist gesetzlich vorgeschrieben für:
- Arbeitsplätze, die einem Radon-Arbeitsbereich zugeordnet werden können (z. B. Arbeitsplätze in Radonheilstollen oder in Wasserwerken),
- Arbeitsplätze in Radonvorsorgegebieten – hier ist in vielen Gebäuden mit einer erhöhten Radonkonzentration zu rechnen: Der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft wird überdurchschnittlich häufig überschritten.
Allerdings liegen dem BfS kaum Daten zur Radonbelastung an Arbeitsplätzen außerhalb von Radonvorsorgegebieten und außerhalb von Radonarbeitsbereichen vor. Dies soll mit der aktuellen bundesweiten Studie geändert werden: An rund 2.000 solcher Arbeitsplätze soll die Radonkonzentration gemessen und zusammen mit charakteristischen Merkmalen der Messorte wie Gebäudealter und Lüftungssituation erfasst werden.
Ziel des BfS ist es, durch die Untersuchungen einen deutschlandweiten Überblick über die mittlere Radonkonzentration an verschiedenen Arbeitsplätzen zu erhalten.
Radon erhöht Lungenkrebsrisiko
Radon ist ein radioaktives Gas, das überall in Deutschland in unterschiedlichen Mengen im Boden zu finden ist. Wenn radonhaltige Bodenluft aus dem Baugrund in Gebäude eindringt, kann es zu einer Anreicherung von Radon in den Innenräumen – auch am Arbeitsplatz – kommen. Das Einatmen erhöhter Radonmengen über einen längeren Zeitraum erhöht das Risiko für die Entstehung von Lungenkrebs.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an der Studie ist für Arbeitgeber freiwillig und kostenfrei. Sie leisten dadurch einen wertvollen Beitrag zur Erforschung der Radonsituation an Arbeitsplätzen in Deutschland und damit zur Unterstützung von Wissenschaft und Forschung. Darüber hinaus kommen sie ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten nach.
Um teilnehmen zu können,
- muss der teilnehmende Arbeitsplatz außerhalb eines Radonvorsorgegebietes liegen,
- darf er keinem Radonarbeitsbereich zuzuordnen sein (d. h. Arbeitsplätze in Radonheilbädern oder Radonheilstollen, in Wassergewinnungs-, Wasseraufbereitungs- und Wasserverteilungsanlagen oder in Bergwerken, Besucherbergwerken, Schächten oder Höhlen),
- und muss sich im Keller oder Erdgeschoss eines Gebäudes befinden.
Die Anmeldung zur Studie erfolgt per Online-Formular. Die teilnehmenden Arbeitgeber erhalten per Post kostenlos Radonmessgeräte zur Bestimmung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen im Keller und/oder Erdgeschoss. Zum Einsatz kommen passive Radondetektoren – kleine Kunststoffbehälter, die keinen Strom benötigen, weder Licht noch Geräusche abgeben und einfach am Arbeitsplatz aufgestellt werden. Nach einem Messzeitraum von einem Jahr schicken die Teilnehmenden die Messgeräte an das BfS zurück. Die Auswertung der Ergebnisse für ihren Arbeitsplatz erhalten sie einige Wochen später vom BfS.
Messergebnisse und Maßnahmen
Die im Rahmen der Studie angebotenen kostenlosen, qualitätsgesicherten Radonmessungen können Arbeitnehmern und Arbeitsplatzverantwortlichen die Sicherheit verschaffen, dass am Arbeitsplatz keine Belastung durch Radon vorliegt: Denn nur eine Messung kann wirkliche Gewissheit schaffen.
Wird bei der Messung wider Erwarten festgestellt, dass der Richtwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in der Raumluft überschritten wird, müssen die Arbeitgeber nach § 128 des Strahlenschutzgesetzes Schutz- und Gegenmaßnahmen treffen. Eine einfache Maßnahme, um leicht erhöhte Radonkonzentrationen zu senken, kann zum Beispiel regelmäßiges Lüften sein.
Alle Informationen finden Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz.
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(ESV/FG)
Programmbereich: Arbeitsschutz