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Podiumsdiskussion auf der Compliance Tagung. Teilnehmer (v. l. n. r): Dr. Rolf Raum, Dr. Hartmut Vennen, Matthias Brüggmann, Daniela Weber-Rey, Gesa Heinacher-Lindemann, LL.M. (@EUROFORUM/ Constantin Meyer)
Compliance-Tagung

Reden ist Gold (wert)

15.09.2014
Entwicklungen im Unternehmensstrafrecht sowie Neuigkeiten im Datenschutz- und Arbeitsrecht standen im Mittelpunkt der 9. Handelsblatt-Jahrestagung Compliance in Düsseldorf.
Die zweitägige Tagung bot Compliance-Verantwortlichen die Gelegenheit, sich bei zahlreichen Fachvorträgen und Workshops über die unterschiedlichsten Facetten der Compliance-Thematik zu informieren. Zudem bot die Veranstaltung die Möglichkeit, einen Blick auf die Compliance-Arbeit der Zukunft zu werfen.

Compliance-Verantwortliche sehen Gesetzesinitiative für ein Unternehmensstrafrecht positiv

Gleich zu Beginn ergab eine TED-Abstimmung ein überraschendes Meinungsbild: Die Mehrzahl der Teilnehmer begrüßte die NRW-Gesetzesinitiative für ein Unternehmensstrafrecht und stellte sich damit gegen die Position des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen (BUJ). Über die Gründe konnte nur spekuliert werden: So könnte eine Erwartung an das neue Gesetz sein, sich mit Hilfe von Compliance-Systemen im Fall eines Verstoßes entlasten zu können und auch Strafminderung zu erreichen - was in der bisherigen Rechtsprechung kaum Berücksichtigung findet.

Compliance als Teil der Corporate Governance

Einen besonders fundierten Blick über den Tellerrand bot der Vortrag von Daniela Weber-Rey, Chief Governance Officer und Deputy Global Head Compliance der Deutsche Bank AG. Sie stellte Compliance in den Kontext von Corporate Governance und bescheinigte dem Thema eine sehr hohe Relevanz. Als „Taktgeber“ sieht Weber-Rey dabei vor allem den Finanzsektor. In dem Vortrag warnte die Deutsche-Bank-Vertreterin vor weiteren Regulierungsbestrebungen, vor allem in den Bereichen Unternehmenskultur und -ethik, wie sie bereits in den USA zu beobachten sind. Hier sei der Vorstand in der Pflicht, der keinen „Lendenschurz vom Gesetzgeber" benötige.

Fallstricke beim Thema Datenschutz

Compliance-Verantwortliche aus Unternehmen unterschiedlichster Branchen stellten in ihren Präsentationen anschauliche Beispiele aus ihren international geprägten Arbeitsbereichen vor. Den Teilnehmern boten sich damit interessante Einblicke in die Herausforderungen, die - mit teilweise sehr geringen Ressourcen - erfolgreich bewältigt werden konnten.
Wertvolle Hinweise zu internen Ermittlungen und ihrer Verwertbarkeit sowie zu Fallstricken beim Datenschutz boten die Beiträge von Dr. Rolf Raum, Vorsitzender Richter am 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs und Tim Wybitul, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Compliance-Officer e.V. (BDCO).

„Mehr Dialog, weniger Papier“

Wie ein roter Faden zog sich durch zahlreiche Statements die Erkenntnis, dass der permanenten Kommunikation zwischen allen Beteiligten eine zentrale Rolle zukomme. „Mehr Dialog, weniger Papier" lautete eine Forderung. Nur durch die ernsthafte Einbindung aller Mitarbeiter, durch die Stärkung ihrer Eigenverantwortung - und nicht durch das brave Abhaken von vorgegebenen Checklisten - ließe sich eine tiefe Verankerung von Compliance in der Unternehmenskultur erreichen.

Weitere Informationen zur Tagung finden Sie hier.


eingestellt von ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | um 12:00 Uhr am 15.09.2014