Referentenentwurf des BilRUG
Mit diesem Gesetzentwurf soll in erster Linie die Umsetzung der vor einem Jahr in Kraft getretenen neuen EU-Bilanzrichtlinie erfolgen, die die bisherigen 4. und 7. Richtlinien (78/660EWG und 83/349/EWG) ersetzt hat (s. dazu auch die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 02.07.2013).
Umsetzungsbedarf besteht dabei vor allem für die Rechnungslegung kleiner Kapitalgesellschaften. Zudem sollen die Schwellenwerte für die Abgrenzung kleiner und mittelgroßer Kapitalgesellschaften auf die in der Richtlinie maximal zulässige Höhe angepasst werden, um die Wirtschaft zu entlasten. Daneben weist das DRSC im Newsletter vom 30. Juli 2014 auf folgende Punkte hin:
- Eine wichtige im Entwurf vorgesehene Neuerung ist die erstmalige Einführung von jährlichen Berichtspflichten bestimmter Unternehmen des Rohstoffsektors über ihre Zahlungen an staatliche Stellen, die in einem neuen Unterabschnitt im Dritten Buch des HGB geregelt werden sollen. Dabei wird vorgeschlagen, die Vorgaben der Bilanzrichtlinie 1:1 umzusetzen.
- Ferner wird die Richtlinienumsetzung zum Anlass genommen, für sehr kleine Genossenschaften vergleichbare Erleichterungen wie für Kleinstkapitalgesellschaften einzuführen.
- Schließlich sieht der Entwurf einige wenige Klarstellungen bzw. Verbesserungen bilanzrechtlicher Vorschriften vor.