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Nachhaltigkeit gewinnt auch in Sanierungskonzepten an Bedeutung. (Foto: by-studio/stock.adobe.com)
Nachhaltigkeit

Restrukturierungen bald nur noch unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
30.09.2022
Schon in wenigen Jahren wird ein ESG-Status verpflichtender Bestandteil eines Sanierungsgutachtens sein; Restrukturierungen ohne ESG-Berücksichtigung wird es nicht mehr geben.

Die SRH Hochschule Heidelberg veranstaltete in Kooperation mit dem IfUS-Institut für Unternehmenssanierung (Leiter Prof. Dr. Henning Werner) die 12. Sanierungskonferenz am 15./16.9.2022 in Heidelberg. Ein zentrales Thema war die Bedeutung von ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) in der Restrukturierungsberatung. Der Referent Konrad Fröhlich (Struktur Management Partner) führte Lieferanten, Banken und die Regulatorik als Treiber an – auch Konsumenten, allerdings ende hier noch oft an der Kasse die Nachhaltigkeit. Was heißt das für Restrukturierer?

ESG-Einflüsse auf die Geschäftsmodelle

Fröhlich zeigte sich überzeugt, dass ESG Einfluss auf den Weg aus der Krise habe; ESG beeinflusse viele Geschäftsmodelle unmittelbar. Fraglich sei, ob sich ein Unternehmen hier als First Mover oder Follower sehe. Mit fünf Kriterien lasse sich der ESG-Status eines Unternehmens zusammenfassend beurteilen:

  • Transformationsbedarf des Geschäftsmodells (in der Praxis sehr unterschiedlich ausgeprägt).
  • Gefährdung durch Klimawandel
  • Belastbarkeit im Hinblick auf Kosten der Transformation und Investitionen sowie die Refinanzierbarkeit
  • Einordnung als First Mover oder Follower
  • Umsetzungsorganisation (in der Praxis noch selten anzutreffen)

Konsequenzen für Restrukturierungsberater

Die Frage, ob ESG zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit im Sanierungsgutachten gehöre, antwortete Fröhlich mit einem unbedingten Ja. Als Restrukturierungsberater müsse man ESG verstehen und bewerten im Sinne eines ESG-Assesments, man müsse nicht unbedingt selbst ESG-First-Mover sein. Dazu können die Berater Einblicke in die Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen nehmen, manche bilanzieren auch schon nach Gemeinwohl-Ökonomie. Zu erstellen ist ein ESG-Status. Für diese Aufgabe nannte Fröhlich folgende Einstiegstipps:

  • Leitfaden des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK-Website) nutzen
  • Prinzip der doppelten Wesentlichkeit aus interner und externer Sicht anwenden, um zu filtern
  • Ermittlung des CO2-Fußabdrucks

Mehrwert durch ESG-Impulse

Damit können Restrukturierungsberater für Kunden einen Mehrwert schaffen, etwa durch Einbringung des Management-Know-hows und des ESG-Grundwissens und durch Verknüpfung mit Expertenwissen im Berater-Netzwerk. Fachliche Impulse können sie durch eine ganzheitliche Betrachtung und kundenorientierte Aufbereitung geben; möglich sei die Begleitung im Umsetzungsmanagement (PMO). Restrukturierungen ohne ESG-Berücksichtigung werde es bald nicht mehr geben werde.

Der Handlungsdruck für Unternehmen steigt weiter, insbesondere durch Finanzierungsanforderungen seitens der externen Kapitalgeber. In fünf Jahren erwartet Referent Konrad Fröhlich den ESG-Status als verpflichtenden Bestandteil eines Sanierungsgutachtens.

Informationen zur Konferenz finden Sie hier. Weitere Hintergründe bietet die Beitragsserie „ESG als Anforderungen an zukünftige Unternehmenssanierungen“ von Krystek/Stein in der Zeitschrift KSI, die aktuell mit Teil C in Heft 5/22 abgeschlossen wurde.

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