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Cloud Computing: IDW zur Risikovorsorge (Foto: istock/Jesussanz)
IDW RS FAIT 5

Risiken bei Cloud Computing im Auge behalten

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
30.12.2015
Das IDW hat Anfang Dezember eine neue Stellungnahme veröffentlicht. Darin werden die Anforderungen an die Führung der Handelsbücher mittels IT-gestützter Systeme konkretisiert sowie die Risiken des Cloud Computings aufgezeigt.
Die Stellungnahme „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Auslagerung von rechnungslegungsrelevanten Prozessen und Funktionen einschließlich Cloud Computing (IDW RS FAIT 5, stand 04. November)“ des Institutes für Wirtschaftsprüfer (IDW) konkretisiert die bei der Auslagerung von rechnungslegungsrelevanten Prozessen und Funktionen (IT-Outsourcing) aus den §§ 238, 239 und 257 HGB resultierenden Anforderungen an die Führung der Handelsbücher mittels IT-gestützter Systeme. Zudem werden die Risiken verdeutlicht, die beim Einsatz von Cloud Computing für die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) auftreten können.

Verantwortung liegt bei den auslagernden Unternehmen


Bei allen Arten des Outsourcings und damit auch beim Cloud Computing verbleibt die Verantwortung für die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen bei den gesetzlichen Vertretern des auslagernden Unternehmens. Aus diesem Grund müssen die gesetzlichen Vertreter die aus dem Outsourcing entstehenden Risiken und die damit verbundenen Auswirkungen auf das interne Kontrollsystem des Unternehmens beachten. Hierzu zählen auch die Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung der steuerrechtlichen Anforderungen, insb. der Anforderungen der Abgabenordnung bzw. der mit dem BMF-Schreiben vom 14. November 2014 veröffentlichten GoBD an die Verarbeitung, den Zugriff und die Aufbewahrung ergeben.

Hinweis

IDW RS FAIT 5 ist schon ab dem 1. Januar 2016 anzuwenden. IDW Mitglieder können bis zur Veröffentlichung der vollständigen Stellungnahme in der Zeitschrift IDW Life in Heft 1/2016 in der gleichlautenden News exklusiv-Meldung (auf www.idw.de im Mitgliederbereich) eine Datei mit den Änderungen herunterladen.