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Mit der Sonderabgabe sollen Hersteller finanziell an der Beseitigung von achtlos weggeworfenem Plastikmüll beteiligt werden (Foto: Werner / stock.adobe.com)
Entsorgung von Einwegplastik

Sonderabgabe für Einwegkunststoff passiert Deutschen Bundesrat

ESV-Redaktion Recht
17.04.2023
Die Sonderabgabe, die der Deutsche Bundestag für Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffen beschloss, hat am 31.03.2023 den Bundesrat passiert. Die Abgabe- und Registrierungspflicht soll ab dem 01.01.2024 gelten.
Die Neuregelung soll vor allem dazu beitragen, Kunststoffe in der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften. Darüber hinaus soll die erweitere Mitverantwortung der Hersteller dazu beitragen, der Vermüllung der Umwelt entgegenzuwirken und die Sauberkeit des öffentlichen Raums zu fördern, so die amtliche Gesetzesbegründung. 


Erweiterte Mitverantwortung der Hersteller für Müllentsorgung

Nach der Neuregelung müssen Hersteller von Plastik abhängig von der jeweils in Verkehr gebrachten Menge an Einwegkunststoffprodukten in einen Fonds einzahlen. Zu den betroffenen Produkten zählen etwa
 
  • Getränkebecher
  • Plastiktüten
  • Essensverpackungen
  • Tabakfilter
  • oder auch Luftballons
Mit der Einzahlung in den Fonds sollen Hersteller finanziell an der Beseitigung und Entsorgung von achtlos weggeworfenem Plastikmüll aus Straßen und Parks beteiligt werden.


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Die Verwaltung des Fonds 

Verwaltet wird der Fonds vom Umweltbundesamt, das diesen auch im Bundeshaushalt abbildet. Die Abgabesätze und die Auszahlungskriterien werden per Rechtsverordnung bestimmt und die jährlichen Einnahmen schätzt das Umweltbundesamt nach ersten Ergebnissen eines Forschungsvorhabens auf bis zu 450 Millionen Euro.
  
Mit der Sonderabgabe setzt der Deutsche Gesetzgeber eine EU-Richtlinie gegen die Verschmutzung durch Einwegplastik aus dem Jahr 2019 nun in deutsches Recht um.
 


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Quelle:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0101-0200/103-23(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
 
 

Programmbereich: Umweltrecht und Umweltschutz