Stäube am Arbeitsplatz
Allgemeines: Eine wesentliche Größe bei der Ableitung des Allgemeinen Staubgrenzwertes für die A-Staub-Fraktion ist die Beladung der Makrophagenzellen im Alveolarbereich der Lunge mit Staubpartikeln. Dabei steht das Volumen und nicht die Masse der Partikel im Vordergrund. Der vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) verabschiedete Grenzwert für die A-Staub-Fraktion hat deshalb einen Bezug zur Dichte des Staubes. Für eine Dichte von 1 g/cm3 ist in der TRGS 900 ein Grenzwert in Höhe von 1,25mg/m3 festgelegt.
Werden bei Tätigkeiten Materialien verwendet, die eine deutlich abweichende Dichte haben, kann der zur Beurteilung heranzuziehende Grenzwert für die A-Staub-Fraktion anhand der Materialdichte berechnet werden. Die TRGS 900 nennt beispielhaft Kunststoffe und Papier als Materialien mit besonders niedriger Dichte sowie Metalle als Materialien mit besonders hoher Dichte.
Berücksichtigung der Dichte in der Praxis: Kann die Materialdichte eines A-Staubes abgeschätzt werden oder ist sie bekannt, kann dieser verwendet werden, um den für den Arbeitsbereich gültige Grenzwert zu berechnen. Hierzu wird der Grenzwert für A-Staub der Dichte 1 g/cm3 in Höhe von 0,5 mg/m3 (siehe oben) als Ausgangswert herangezogen und mit der Materialdichte multipliziert.
Beispielsweise ergibt sich dann für einen Staub mit der Materialdichte von 0,8 g/cm3 ein Grenzwert für A-Staub von 0,4 g/cm3. In einem Arbeitsbereich mit einem Staub, der z.B. die Materialdichte 5 g/cm3 aufweist, berechnet sich ein Grenzwert in Höhe von 2,5 g/cm3.
Programmbereich: Arbeitsschutz