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Strengere Kapitalvorschriften für Banken beschlossen

24.08.2012
Um sicherzustellen, dass die international vereinbarten, verschärften Regeln für Banken rechtzeitig zum 1. Januar 2013 in Kraft treten können, hat die Bundesregierung schon vor der endgültigen Einigung in Brüssel den vom BMF vorgelegten Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung der europäischen Basel III-Regeln beschlossen.

Um sicherzustellen, dass die international vereinbarten, verschärften Regeln für Banken rechtzeitig zum 1. Januar 2013 in Kraft treten können, hat die Bundesregierung schon vor der endgültigen Einigung in Brüssel den vom BMF vorgelegten Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung der europäischen Basel III-Regeln beschlossen.

Die Basel III-Regeln sind die neue Grundordnung für Banken und sollen diese krisenfester machen. Mit der Neuregelung gelten verschärfte Eigenkapitalvorschriften für Banken: Das so genannte "harte Kernkapital" (eigene Aktien und einbehaltene Gewinne) der Banken soll um das 3,5-fache erhöht werden. Hinzu kommen neu eingeführte Kapitalpuffer.

Danach können Banken in wirtschaftlich besseren Zeiten verpflichtet werden, zusätzliches Kapital aufzubauen. Dadurch sollen sie bei Konjunkturschwankungen angemessen reagieren können. Für global agierende, systemrelevante Banken oder für systemische Risiken können noch weitergehende zusätzliche Kapitalerfordernisse gestellt werden. Insgesamt solle die stärkere Eigenmittelausstattung der Banken deren Fähigkeit erhöhen, Verluste aufzufangen.

Basel III ist ein weiterer Baustein der Finanzmarktreformen. In der weltweiten Finanzkrise hatte sich gezeigt, dass die Institute über nicht genügend Eigenkapital verfügten, um die Risiken in ihren Büchern zu decken. Staaten mussten einspringen, um die Institute vor dem Kollaps zu bewahren.

Höhere Eigenmittelausstattung und schärfere Strafen

Die verschärften Eigenkapitalvorschriften für Banken sollen die Steuerzahler und die gesamte Volkswirtschaft besser vor dem Risiko von Bankenkrisen schützen.

Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht erhält zudem stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten.

Künftig müssen Banken, wenn sie gegen das Kreditwesengesetz verstoßen mit empfindlicheren Geldstrafen rechnen. Klassische Instrumente sind zum Beispiel der Entzug der Bankzulassung und die Abberufung von Bankvorständen. Daneben ist es künftig auch möglich, Gewinne abzuschöpfen, die durch Verstöße gegen die bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben erzielt wurden.

Schnelle gesetzliche Umsetzung

Die Basel III-Regelungen sollen ab 1. Januar 2013 zur Anwendung kommen und werden bis 2018 schrittweise umgesetzt. Eine stufenweise Einführung und Übergangsfristen sollen dazu beitragen, dass die Banken nicht zu stark belastet werden, da sonst die Kreditvergabe eingeschränkt werden könnte.

Auf EU-Ebene wird derzeit über die endgültige Fassung der europäischen Rechtsakte zu den Basel III-Regeln verhandelt. Die Bundesregierung dringt auf einen schnellen Abschluss der Verhandlungen und möchte dies durch die Initiierung des nationalen Gesetzgebungsverfahrens unterstreichen. Laut Bundesregierung ist die Umsetzung der Basel III-Regeln ein zentrales Projekt der Bankenregulierung, das keinen Aufschub duldet.

Weitere Informationen: BMF; Bundesregierung