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Urteil mit Signalwirkung: Härtere Strafen für Steuerhinterzieher
09.02.2012
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 7. Februar 2012 (Az. 1 StR 525/11) entschieden, dass bei Steuerhinterziehung von mehr als 1 Mio. € in der Regel eine Haftstrafe zu verhängen sei. Eine Bewährungsstrafe sei nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen möglich.