Wichtige Steuerrechtsänderungen zum 1.Januar 2016
- Anhebung des Grundfreibetrags ab 2015 von 8.354 Euro auf 8.472 Euro und ab 2016 auf 8.652 Euro.
- Rechtsverschiebung der übrigen Tarifeckwerte 2016 um die in der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Projektion der Bundesregierung für die Jahre 2014 und 2015 enthaltenen Inflationsraten von insgesamt knapp 1,5 Prozent.
- Anhebung des Kinderfreibetrags für 2015 auf 2.256 Euro (ein Elternteil) bzw. 4.512 Euro (Elternpaar), für 2016 auf 2.304 Euro (ein Elternteil) bzw. 4.608 (Elternpaar).
- Anhebung des Kindergeldes von monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte und 215 Euro ab dem vierten Kind um 4 Euro ab 2015 und weitere 2 Euro ab 2016.
- Anhebung des Kinderzuschlags um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich ab dem 1. Juli 2016.
- Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 1.908 Euro ab 2015 und Staffelung nach der Kinderzahl. Er steigt für das zweite und jedes weitere Kind nochmals um jeweils 240 Euro.