Zentraler Bestandteil einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation - Der Arbeitsschutzausschuss
Einleitung
Schon vor vier Jahrzehnten, d. h. mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) im Jahre 1974, hat der Gesetzgeber die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses(ASA) als einen wesentlichen Teil der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation vorgeschrieben. Nach § 11 ASiG hat der ASA die Aufgabe, regelmäßig Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Konkretisiert werden die Regelungen des ASiG durch Unfallverhütungsvorschriften auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs VII. Seit 2011 ist dies die DGUV Vorschrift 2.Zum Download