Zwei Branchenregeln zur Abfallwirtschaft veröffentlicht
Die DGUV Regeln 114-601 „Branche Abfallwirtschaft. Teil I: Abfallsammlung“ und 114-602 „Branche Abfallwirtschaft. Teil II: Abfallbehandlung“ hilft Unternehmerinnen und Unternehmern, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen bei der Abfallbehandlung konkret anzuwenden.
DGUV Regel 114-601 - Abfallsammlung
Die Regel gibt u.a. praktische Tipps und Hinweise zur sorgfältigen Tourenplanung, der Vor- und Nachbereitung der Abfallsammeltour, der Abfallbereitstellung und zum Abfalltransport mit dem Sammelfahrzeug. Außerdem werden Empfehlungen zur Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene und der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) von Beschäftigten in der Abfallsammlung gegeben. Im Kapitel „Rückwärtsfahren und Rangieren des Abfallsammelfahrzeuges“ werden besondere Sicherheitsmaßnahmen beschrieben, die eingehalten werden müssen, wenn Unternehmen nicht auf Rückwärtsfahrten verzichten können.
DGUV Regel 114-602 - Abfallbehandlung
Die Regel gibt u.a. praktische Tipps und Hinweise zum Bau von Abfallbehandlungsanlagen, den Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und Biologischen Arbeitsstoffen, zur Brandgefährdung in der Abfallbehandlung und zu Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Außerdem werden Empfehlungen zur Qualifikation von Führungskräften, Atemschutz und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sowie Hygienemaßnahmen und Hautschutz gegeben. In weiteren Kapiteln werden mögliche Gefährdungen bei der Abfallanlieferung und durch den innerbetrieblichen Transport thematisiert und Maßnahmen zu deren Vermeidung beschrieben.
Branchenregeln zum Download:
DGUV Regel 114-601 - Branche Abfallwirtschaft - Teil I Abfallsammlung
DGUV Regel 114-602 - Branche Abfallwirtschaft - Teil II Abfallbehandlung
Die Printversionen sind ab Ende Feburuar 2017 erhältlich.
Programmbereich: Arbeitsschutz