
Änderung des Strafgesetzbuches erfüllt DFV-Forderungen
Die zweite Änderung betrifft die Erweiterung der Regelbeispiele des § 113 Absatz 2 Satz 2 StGB: Künftig wird auch die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls in der Regel einen besonders schweren Fall darstellen. „Damit wird schärfer geahndet, wenn Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt wurden, wie es in der Silvesternacht mehrfach passiert ist – auch dies war eine Forderung des Deutschen Feuerwehrverbandes“, so der DFV-Präsident.
„Trotz oder gerade wegen ihres Beitrags zum gesellschaftlichen Leben werden Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Natur“, hieß es zum Hintergrund im Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches. Hier wurde auch auf die erste vom Deutschen Feuerwehrverband und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführte Umfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren Bezug genommen. Hier hatten 49,5 Prozent der teilnehmenden Feuerwehrangehörigen angegeben, in den vergangenen zwei Jahren bereits Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen oder tätliche Angriffe erlebt zu haben. Mehr als ein Drittel der Befragten hatte davon berichtet, dass ihnen angedroht wurde, sie mit Fahrzeugen anzufahren; 14 Prozent hatten angegeben, mit Feuerwerkskörpern beworfen worden zu sein.
DFV und DGUV starteten zum Parlamentarischen Abend der deutschen Feuerwehren am Mittwoch, 11. September, eine zweite Umfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte. Zielgruppe sind diesmal alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, Berufsfeuerwehr und Werkfeuerwehr. Der Link zur Umfrage ist auf https://www.feuerwehrverband.de/kampagnen/keine-gewalt/ veröffentlicht.
Quelle: Pressemitteilung des DFV
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