
AfMu veröffentlicht Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung
Frauen und Kinder besser schützen
Ziel der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist es, eventuelle Gefährdungen der schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder während ihrer Ausbildung zu ermitteln. Auf dieser Grundlage sollen geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden, die es der schwangeren oder stillenden Frau ermöglichen, sicher an der Ausbildung oder am Erwerbsleben teilzuhaben.
Die Mutterschutz-Regel soll den Arbeitgeber bei der Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG im Rahmen der allgemeinen Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG unterstützen. Sie konkretisiert außerdem
- die Gestaltung der Arbeitsbedingungen (§ 9 MuSchG),
- die Rangfolge der Schutzmaßnahmen (§ 13 MuSchG),
- die Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber (§ 14 MuSchG).
Das Bundesfamilienministerium hat die Mutterschutz-Regel im Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsministerium, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesbildungsministerium erstellt.
Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu)
Der AfMu wurde 2018 vom Bundesfamilienministerium mit der Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) eingerichtet. Die ehrenamtlich arbeitenden Mitglieder des Ausschusses vertreten öffentliche und private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Ausbildungsstellen, Gewerkschaften, Studierendenvertretungen, Landesbehörden und die Wissenschaft. Der Ausschuss berät das Bundesfamilienministerium. Er entwickelt praxisgerechte Regeln, die es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erleichtern, bei der Umsetzung des Mutterschutzes den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Quelle: BMFSFJ
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(ESV/FG)
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