
AG Hannover: Entsorgung von Essensresten über Dachrinne rechtfertigt Kündigung
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AG Hannover: Entsorgung von Essensresten war schuldhafte Verletzung des Mietvertrages
- Essensreste kausal zu Schaden an Dachrinne: Das Gericht war der Ansicht, dass die wiederholte Entsorgung von Essensresten durch den Mieter über sein Wohnungsfenster die Mietsache beschädigt hatte. Es hatte sich vor Ort davon überzeugt, dass die Reste in der Dachrinne nur von dem Mieter stammen konnten.
- Schuldhafte Pflichtverletzung: Damit verstieß der Mieter erheblich und schuldhaft gegen seine mietvertraglichen Pflichten. Aus Sicht der Vermieterin lag daher ein Grund vor, der sie zum Ausspruch der ordentlichen Kündigung berechtigte.
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(ESV(bp)
Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht