
Arbeiten bis 67?
Die Ergebnisse im Überblick
Die Befragungen unter den Beschäftigten
-
Etwa 7 % meinen, dass sie auf keinen Fall durchhalten können.
- Rund 20 % aller Beschäftigen denken, dass sie zumindest nicht uneingeschränkt bis 67 arbeiten können.
- Eine deutlich höhere Quote von 38 % ergab sich insoweit bei der Gruppe der Arbeiterinnen.
- Bei Personen, die ihre Arbeitssituation generell als stark oder äußerst belastend einstufen, verzeichneten 43 % bzw. 59 % der Befragten, dass sie ihre aktuelle Tätigkeit entweder nicht oder zumindest nicht ohne Einschränkung bis zu ihrer Regelaltersrente durchhalten können.
- Etwa 20 % der Beschäftigten klagen über starke oder äußerst belastende Arbeitsbedingungen.
Die Befragungen von Betriebs- und Personalräten
-
Nicht ganz 42 % der Betriebs- und Personalräte sind der Auffassung, dass für viele oder gar alle Betroffenen eine Beschäftigung möglich wäre, die bis zum Alter von 67 Jahren durchzuhalten wäre.
- Weitere 42 % aus dieser Gruppe halten das zumindest bei einigen oder wenigen Kollegen für realistisch.
- Etwa 40 % der Befragten gaben den bisherigen betrieblichen Bemühungen um bessere Arbeitsbedingungen für Ältere nach der Schulnoten-Skala eine 5 oder 6.
-
Knapp 28 % gaben insoweit eine 4.
Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! |
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps. |
- Information und Kommunikation: 55 %
- Baugewerbe: 52 %
- Produzierendes Gewerbe ohne Bau: 48%
- Handel, Verkehr und Lagerei, sowie Gastgewerbe: 44 %
Bessere Arbeitsbedingungen gefordert
![]() |
Wegweisend
WzS Wege zur SozialversicherungFlexibel mit der digitalen WzS. Egal ob im Büro, im Homeoffice oder mobil: Setzen Sie auf die Vorzüge einer zeitlich früher erscheinenden digitalen Ausgabe, inklusive Zugang zum umfangreichen Archiv. WzS berichtet Ihnen sachlich, unabhängig und praxisnah über die Entwicklung in der Sozialversicherung. WzS bietet jeden Monat:
|
|
Verlagsprogramm | Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht |
(ESV/bp)
Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung