Arbeiten unter null: Baustellen im Winter
Die BG BAU rät Unternehmen, Baustellen frühzeitig auf die Witterungsbedingungen im Winter vorzubereiten. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen die Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten ermittelt und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören zum Beispiel
- ausreichende Beleuchtung: Gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten „ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung“ benötigen Verkehrswege eine Helligkeit von mindestens 20 Lux und Arbeitsplätze je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux.
- sichere Verkehrswege und Arbeitsplätze: Wege auf die Baustelle und zum Arbeitsplatz sind regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf von Schnee, Matsch und Verunreinigungen zu befreien. Verkehrswege sind zu entwässern und zu befestigen. Dafür eignen sich zum Beispiel Schotter oder rutschhemmende Matten. Auch auf Gerüsten ist für einen rutschfreien Untergrund zu sorgen. Ganz besonders ist auf die Sicherung von nicht durchtrittsicheren Lichtbändern auf Dächern zu achten. Diese sollten abgesperrt, abgedeckt oder mit Netzen gesichert werden, da sie bereits bei einer dünnen Schneedecke nicht mehr erkennbar sind und so zur Absturzfalle werden können.
- warme Pausenräume und Toiletten: Beheizte Aufenthaltsräume bieten die Möglichkeit, die Kleidung zu wechseln, zu trocknen und aufzubewahren und sich zwischendurch aufzuwärmen. Gemäß Technischer Regel für Arbeitsstätten „ASR A3.5 Raumtemperatur“ sind für Pausenräume und Toiletten 21 Grad Celsius erforderlich.
- angepasst arbeiten: An besonders kalten Tagen sollten bewegungsarme Tätigkeiten oder Arbeiten in Zwangshaltung vermieden werden. Wenn möglich, sollten sich Beschäftigte bei Arbeiten im Freien abwechseln oder Tätigkeiten in wärmere Bereiche, zum Beispiel ins Gebäudeinnere oder in eine beheizte Fahrerkabine, verlegen. Beschäftigten sollten regelmäßige Arbeitsunterbrechungen und Pausen zum Aufwärmen ermöglicht werden.
- witterungsangepasste Bekleidung: Sie bietet Beschäftigten am Bau Schutz vor Kälte, Wind und Nässe. Neben Jacken, Hosen, Winterschuhen, Mützen und Handschuhen kann beim Arbeiten im Freien auch Thermounterwäsche sinnvoll sein. Für Kälte- und Wetterschutzkleidung ist gemäß „DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention“ der Arbeitgeber zuständig.
- Fahrzeuge winterfit machen: Dazu gehören Winterreifen mit ausreichendem Profil, Frostschutzmittel im Scheibenwischwasser sowie Eiskratzer und Schneebesen im Fahrzeug. In bergigen Regionen ist zusätzlich der Einsatz von Schneeketten ratsam.
| Über die BG BAU |
| Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 604.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 56.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de. |
Quelle: Pressemitteilung BG BAU
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