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Arbeitgeber haftet für von Angestellten hinterzogene Steuern

10.08.2010
Arbeitgeber müssen sich den bewusst fehlerhaften Lohnsteuer-Einbehalt eines Mitarbeiters zurechnen lassen. Einen Haftungsausschluss hat der BFH in neuer Rechtsprechung abgelehnt.