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BaFin-Zeugen sagten jetzt vor dem Wirecard-Untersuchungsausschuss aus. (Foto: BaFin)
Wirecard-Untersuchungsausschuss

BaFin stellte Wirecard „falsches Gütesiegel“ aus – Befragung zum Leerverkaufsverbot

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
26.03.2021
Kopfschütteln und Unverständnis lösten jetzt im Wirecard-Untersuchungsausschuss die Ausführungen der Zeugin Regina Schierhorn von der BaFin aus.

Das teilt der Informationsdienst des Bundestags hib mit. Der Referatsleiterin für Marktmanipulationsverfolgung bei der BaFin seien trotz beharrlicher Nachfragen keine klaren Verantwortlichkeiten im Workflow der Behörde zu entlocken gewesen, die zu der Entscheidung eines Leerverkaufsverbots für Wirecard-Papiere im Frühjahr 2019 führten. Aus den Reihenden der Befragenden stellte Hans Michelbach (CSU) hib zufolge fest, mit dem Leerverkaufsverbot habe die Bafin der Wirecard AG, quasi auf Zuruf der Staatsanwaltschaft München, ohne eigene Nachforschung „ein falsches Gütesiegel ausgestellt“.

Hinsichtlich der Kommunikation zwischen der BaFin und der Staatsanwaltschaft München erhärtete sich laut hib der Eindruck, die BaFin sei in einer bisher nicht dagewesenen Weise dazu gedrängt worden, von dem Instrument des Leerverkaufsverbots Gebrauch zu machen. Ein Anruf seitens der Staatsanwaltschaft München im Februar 2019 sei laut Aussage der Zeugin ein wesentlicher Grund für die Entscheidung zum Leerverkaufsverbot gewesen. Man habe gespürt, dass von ihrem Haus erwartet worden sei, zu handeln, gibt hib die BaFin-Mitarbeiterin wieder. Den Ausschussvorsitzende Kay Gottschalk (AfD) zitiert der Informationsdienst mit der Aussage: „Man gewinnt den Eindruck als hätten alle bei der BaFin das Leerverkaufsverbot gewollt, aber keiner habe es erlassen wollen.“

Nach der Befragung Schierhorns nahm ihr Referatsleiterkollege Jean-Pierre Bußalb gegenüber den Abgeordneten Platz. Er ist bei der BaFin zuständig für Handelsaussetzung, Leerverkaufsüberwachung und Directors‘ Dealings. Während die Bundesbank der Maßnahme des Leerverkaufsverbots auf Nachfrage der BaFin ablehnend gegenüber gestanden habe, habe man innerhalb der BaFin raschen Handlungsbedarf gesehen, fasst hib die Aussagen Bußalbs zusammen.

Den Informationen der Staatsanwaltschaft sei man nicht weiter nachgegangen, sondern habe sie sehr ernst genommen. Die nach der Finanzkrise entwickelte Rechtsgrundlage für ein Leerverkaufsverbot habe den handelnden Akteuren seines Hauses einen Ermessensspielraum gewährt. Die Innenrevision der BaFin sei 2020 zu dem Schluss gekommen, dass die Prozesse an jenem Wochenende ordnungsgemäß abgelaufen seien. Zu den Dingen, die man künftig besser machen wolle, gehöre, die Bundesbank mit ihren breiteren Analysemöglichkeiten einzubeziehen.

Die Sitzungen des Wirecard-Untersuchungsausschusses fasst der Bundestag hier zusammen.

(ESV/fab)

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Programmbereich: Management und Wirtschaft