BaFin übernimmt ESA-Leitlinien in ihre Verwaltungspraxis
Darüber hinaus stellt sie zu einigen ausgewählten Q&As unverbindliche eigene Übersetzungen zur Verfügung. Für die Maßgeblichkeit der Q&As ist die Frage, ob eine solche Übersetzung existiert, aber unerheblich.
Rechtsnatur der Leitlinien und Q&As
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) sind befugt, Maßnahmen nach Artikel 16 und 29 ihrer Gründungsverordnungen zu treffen, und zwar unterhalb von rechtlich verbindlichen Regelungen. Neben Stellungnahmen spielen dabei vor allem Leitlinien sowie Fragen und Antworten eine erhebliche Rolle.| Im Überblick: Weiterführende Links zu Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden |
| Im Überblick: Weiterführende Links zu Fragen und Antworten der Europäischen Aufsichtsbehörden |
Beitrag zur Harmonisierung
Leitlinien und Q&As sollen die Aufsicht in der EU harmonisieren. Zudem sollen diese die einheitliche Anwendung des Unionsrechts, eine gemeinsame Aufsichtskultur sowie kohärente Aufsichtspraktiken gewährleisten.Beide Maßnahmen sind zunächst rechtlich unverbindlich. In einigen Fällen ist für die Übernahme in deutsches Aufsichtsrechtrecht allerdings ein Rechtsakt erforderlich, zum Beispiel die Anpassung einer Verordnung.
- Übernahme von Leitlinien: Die Entscheidung, eine Leitlinie zu übernehmen, erfolgt im Rahmen des Comply-or-Explain-Verfahrens. Dabei gibt die BaFin eine entsprechende Erklärung gegenüber der zuständigen ESA ab.
- Übernahme von Q&As: Die Entscheidung erfolgt bei Q&As formlos durch die Übernahme in die Verwaltungspraxis; eine Übersetzung in die deutsche Sprache ist hierfür nicht erforderlich.
Nicht übernommene Leitlinien und Q&As
Übernimmt die BaFin ausnahmsweise eine Leitlinie oder Q&A nicht, wird sie dies auf ihrer Internetseite ausdrücklich erklären. Eine entsprechende aktuelle Übersicht findet sich in der folgenden Übersicht:| Im Überblick: Aktuell nicht übernommene ESA-Leitlinien |
EBA – European Banking Authority
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(ESV/bp)
Programmbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht