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Bank of England / PRA: Claw-back von Boni bei Compliance-Verstößen

19.03.2014
In einem neuen Vorstoß zum Umgang mit Fehlverhalten durch eigene Mitarbeiter schlägt die Bank of England rückwirkendes „Claw-back“ vor, das heißt konkreter die Möglichkeit, bis zu 6 Jahren nach Auszahlung  bereits übertragene Boni zurücknehmen zu können. Alle unter der PRA zugelassenen Banken sollen die Möglichkeit bekommen, entsprechende Vertragsgestaltungen einzuführen.
In einem neuen Vorstoß zum Umgang mit Fehlverhalten durch eigene Mitarbeiter schlägt die Bank of England rückwirkendes „Claw-back“ vor, das heißt konkreter die Möglichkeit, bis zu 6 Jahren nach Auszahlung bereits übertragene Boni zurücknehmen zu können. Alle unter der PRA zugelassenen Banken sollen die Möglichkeit bekommen, entsprechende Vertragsgestaltungen einzuführen.

Die Bedingungen, unter welchen bereits übertragene Entgelte rückverlangt werden könnten seien dann diskutabel, wenn
  • ausreichend Evidenz zu Fehlverhalten oder erheblichen Fehlern durch Mitarbeiter bestehe,
  • das Unternehmen oder die betroffene Abteilung unter einem erheblichem finanziellen Einbruch leide,
  • sich das Unternehmen oder die betroffene Abteilung mit erheblichem Risikomanagement- Versagen konfrontiert sieht.

Analog zu Regeln für die Malus-Zahlungen, sollte Clawback dabei nicht auf Mitarbeiter beschränkt bleiben, die unmittelbar für eine Pflichtverletzung verantwortlich gemacht werden könnten. So sollte dem Vorschlag der BoE nach in Fällen erheblicher Fehler durch Risikomanagement oder Unternehmensführung die Rückforderungsmöglichkeit auch auf solche Mitarbeiter angewandt werden können,

  • von denen man hätte erwarten können, das sie Fehlverhalten oder -führung zum entsprechenden Zeitpunkt hätten feststellen müssen, oder aber notwendige Maßnahmen zur adäquaten Identifizierung, Bewertung, Dokumentation, Vermeidung oder Verhinderung vermissen ließen,
  • die im Rahmen ihrer betrieblichen Rolle oder Position indirekt für Fehlverhalten oder -führung verantwortlich gemacht werden können, z.B. auch strategieverantwortliche Entscheidungsträger

Die vorgestellten neuen Regeln würden, heißt es in der Erklärung der BoE, seien für den 1. Januar 2015 anvisiert. Man habe eine Verpflichtung, wird der Vorsitzende der PRA Andrew Bailey zitiert, die Sicherheit und Gesundheit der Unternehmen, die wir beaufsichtigen, zu schützen. Die jetzt diskutierten Vorschläge könnten dabei als klares Signal an alle Mitarbeiter senden, was von ihnen erwartet wird und mit welchen Konsequenzen sie bei Fehlverhalten rechnen müssen.

Die aktuelle Erklärung im Wortlaut und das Consultation Paper können Sie hier abrufen.