Betriebsräte bekommen mehr Flexibilität für ihre Arbeit
Das ist das Ziel des bereits verabschiedeten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt – das Betriebsrätemodernisierungsgesetz.
Der Entwurf sieht vor, Betriebsratswahlen zu vereinfachen, indem im Betriebsverfassungsgesetz der Anwendungsbereich des verpflichtenden vereinfachten Wahlverfahrens und des vereinfachten Wahlverfahrens nach Vereinbarung ausgeweitet wird. Dies gilt sowohl für die Wahl des Betriebsrats als auch für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Der Informationsdienst des Bundestags (hib) listet diese weiteren Neuerungen:
- Um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Gründung eines Betriebsrats zu verbessern, soll der Kündigungsschutz erweitert werden. Zur Verbesserung der Teilhabe von Auszubildenden soll die Altersgrenze für Auszubildende bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung gestrichen werden.
- Zur Stärkung der Rechte des Betriebsrats bei der Qualifizierung soll das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte bei der Berufsbildung gestärkt und die Einschaltung der Einigungsstelle zur Vermittlung ermöglicht werden.
- Im Hinblick auf die Einbindung des Betriebsrats beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) soll unter anderem festgelegt werden, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen beim Einsatz von KI für den Betriebsrat als erforderlich gilt. Auch soll klargestellt werden, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen auch dann gelten, wenn der Einsatz von KI im Betrieb vorgesehen ist.
- Betriebsräte sollen die Möglichkeit erhalten, unter ausschließlich selbst gesetzten Rahmenbedingungen und unter Wahrung des Vorrangs der Präsenzsitzung, Sitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchzuführen.
- Es wird klargestellt, dass Betriebsvereinbarungen unter Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur abgeschlossen werden können. Zur Klarstellung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Arbeitgebers bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat soll eine gesetzliche Regelung geschaffen werden.
- Um mobile Arbeit zu fördern, soll im Betriebsverfassungsgesetz ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit eingeführt werden.
Weitere Informationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier veröffentlicht.
(ESV/fab)
Bad Leadership und BossingAutor: Dr. Stephan RuschDas Thema Führung wird häufig heroisiert. Die „dunkle Seite“ der Führung und ihre Folgen jedoch bleiben oft unbeachtet. Dabei geht es um mehr: Mit „Bossing“ erniedrigen und entindividualisieren Führungskräfte ihre Mitarbeiter, um Kontrolle und Macht über sie auszuüben – zum Schaden der Betroffenen und des gesamten Unternehmens.
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