
BFH zu Krankheitskosten bei Wegeunfall zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Im Urteilsfall erlitt die Klägerin durch einen Verkehrsunfall auf dem Weg von ihrer ersten Tätigkeitsstätte nach Hause erhebliche Verletzungen. Sie machte die hierdurch verursachten Krankheitskosten, soweit sie nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen wurden, als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Finanzamt und Finanzgericht ließen den Werbungskostenabzug nicht zu.
Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale greift nicht für unfallbedingte Krankheitskosten
Der BFH hielt die Revision der Klägerin für begründet, gab der Klage statt und erkannte die unfallbedingten Krankheitskosten als Werbungskosten an. Das Finanzgericht hat nach dem Urteil der BFH-Richter zu Unrecht entschieden, dass die Klägerin die geltend gemachten Aufwendungen nicht als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen kann.Aktuelle Meldungen |
Hier bleiben Sie auf dem aktuellen Stand im Bereich Steuern. Sie können auch unseren kostenlosen Newsletter Steuern hier abonnieren. |
Abgeltungswirkung erfasst durch Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte veranlasste Aufwendungen
Zwar sind durch die Entfernungspauschale grundsätzlich sämtliche fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte veranlasst sind. Dies gilt auch für Unfallkosten, soweit es sich um echte Wegekosten handelt (z.B. Reparaturaufwendungen).Krankheitskosten sind weder fahrzeug- noch streckenbezogen
Bei den Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte handelt es sich um sog. berufliche Mobilitätskosten. Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden stellen demgegenüber keine beruflichen Mobilitätskosten dar, so die Richter des BFH in ihrer Entscheidungsbegründung. Es handelt sich nicht um Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Dies gilt auch dann, wenn die körperliche Beeinträchtigung, zu deren Beseitigung oder Linderung die betreffenden Aufwendungen getätigt werden, auf einer beruflich veranlassten Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingetreten ist. Denn Aufwendungen zur Beseitigung oder Linderung von Körperschäden sind weder fahrzeug- noch wegstreckenbezogen. Sie werden von der Abgeltungswirkung dagegen nicht erfasst.Krankheitskosten neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehbar
Solche beruflich veranlassten Krankheitskosten können daher neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden.Quelle: PM des BFH Nr. 15/2020 vom 26.03.2020
![]() |
Das System der Ertragsteuern und die Rechtsprechung des BundesfinanzhofsDas System der Ertragsteuern und seine rechtliche Handhabung sind für vielseitige Unwägbarkeiten und Intransparenzen bekannt. Eine verantwortungsvolle Anwendung von Steuerrecht wird so nicht selten von kritischen Systemverstößen und Beliebigkeit blockiert.
Ein aufschlussreicher Impulsgeber, der dem Rechtsschutz des Steuerbürgers mit produktiven Optimierungsvorschlägen für eine systemkonforme Rechtsprechung zu neuer Stärke verhilft. |
(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht