Bilanzpolizei erklärt sich für nicht zuständig
DPR nicht zuständig, weil …
Mit Pressemitteilung vom 1.7.2020 hat die DPR die Ordnungsmäßigkeit ihrer Prüfungen insgesamt bekräftigt und dabei ausdrücklich den Fall Wirecard eingeschlossen. Wörtlich wird festgestellt, „dass im Fall Wirecard zu keinem Zeitpunkt Mängel im Prüfablauf vorlagen und die Prüfung jederzeit streng nach den Vorgaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) erfolgt ist. Auch die Kommunikation mit der BaFin hat im üblichen Maß und in der etablierten Frequenz stattgefunden.“… kein Staatsorgan, sondern Kooperationspartner?
Die DPR sieht ihre Aufgabe eng begrenzt lediglich darin, zu überprüfen, ob die Bilanzen nach den Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt wurden. Das Aufspüren von Bilanzbetrug und Ermittlungen seien nicht Bestandteil des Aufgabenkatalogs. Zur Begründung wird angeführt, dass die „DPR als privatrechtlicher Verein – anders als ein Regierungsorgan – nicht mit den Durchgriffsrechten etwa einer Staatsanwaltschaft ausgestattet“ sei. Und weiter heißt es: „Sie ist immer auf die kooperative Mitwirkung des Unternehmens angewiesen.“Weiterführende Informationen:
- Die DPR hat ein ausführliches Q&A-Dokument zur Arbeit und zum Auftrag der DPR sowie zu Einzelheiten im Fall Wirecard hier zur Verfügung gestellt.
- Immerhin: Um zukünftig schneller und spezifischer auf Fälle von Bilanzbetrug reagieren zu können, plant die DPR konstruktive Gespräche mit den Ministerien im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung des Enforcementsystems in Deutschland.
- Dennoch: Ob gerade dieses Statement vom 1.7.2020 geeignet ist, der dem Vernehmen nach vom BMJV und BMF angekündigten Beendigung des DPR-Vertrags wirksam entgegen zu treten, darf bezweifelt werden.
Risk, Fraud & Compliance - erhältlich auch als eJournal Chefredakteur: Prof. Dr. Stefan Behringer Compliance managen
In der Rubrik Legal werden übergreifende rechtliche Fragestellungen zu Risk, Fraud und Compliance erörtert. |
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