Für Banken gelten im Hinblick auf Umsatz- bzw. Vorsteuer besondere Regelungen (Foto: mojolo / stock.adobe.com)
Neues aus der Finanzverwaltung
BMF: Vorsteuerabzug und Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten
ESV-Redaktion Steuern
13.12.2024
Da bei Kreditinstituten der überwiegende Teil der Umsätze steuerfrei gestellt ist, bedeutet dies einen weitgehenden Ausschluss von Vorsteuerabzug. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) nimmt in einem aktuellen Schreiben zum Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten Stellung. Im Fokus steht dabei die Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und die Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG.
Ausgangslage
Das BMF führt aus, dass ein Recht auf Abzug der Steuer für die Eingangsleistungen grundsätzlich voraussetzt, dass die für den Bezug dieser Leistungen getätigten Aufwendungen zu den Kostenelementen der besteuerten Umsätze gehören. Die Aufwendungen müssen somit Teil der Kosten der Ausgangsumsätze sein, für die die Gegenstände und Dienstleistungen verwendet werden. Ein nur mittelbar bestehender Zusammenhang zwischen Eingangsumsätzen und Ausgangsumsätzen tritt grundsätzlich hinter einen bestehenden direkten und unmittelbaren Zusammenhang zurück. Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist auf die beabsichtigte erstmalige Verwendung des einzelnen Eingangsumsatzes abzustellen.
Segmentierung
In seinem Schreiben geht das BMF insbesondere auch auf die sog. Segmentierung als Möglichkeit der Zuordnung zu den Ausgangsumsätzen (Rz. 29 ff.) ein. Hierunter wird die getrennte Betrachtung einzelner abgrenzbarer Teile des Unternehmens für Zwecke des Vorsteuerabzuges verstanden; eine solche Segmentierung trage den im Schreiben im Einzelnen dargestellten Anforderungen angemessen Rechnung.
Als Beispiele für mögliche Segmente werden genannt: Organgesellschaften, ausländische Betriebsstätten, Filialen, Geschäftsbereiche (z. B. Investmentbanking, Privatkundengeschäft, Firmenkundengeschäft), Abteilungen (z. B. Versicherungsvermittlung, Immobilienverwaltung), Produktgruppen (z. B. Kreditgeschäft, Depotgeschäft, Immobilienhandel, Windkraftanlagen, Zertifikatehandel).
Weitere Themen
Das Schreiben nimmt unter anderem zu folgenden Themen grundlegend Stellung:
- Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge
- Grundlagen der Vorsteueraufteilung
- Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei Kreditinstituten
- Abgrenzung zwischen unternehmerischem und nichtunternehmerischem
- Zuordnung der unternehmerisch bezogenen Eingangsleistungen zu den
- Segmentierung als Möglichkeit der Zuordnung zu den Ausgangsumsätzen
- Andere Möglichkeiten der Zuordnung zu den Ausgangsumsätzen
- Aufteilungsmaßstäbe bei Kreditinstituten
- Grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen in der Kreditwirtschaft
Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Finanzverwaltung wird es nicht beanstanden, wenn sich ein Unternehmer in der Zeit bis zum 31. Dezember 2025 auf die Grundsätze in dem Schreiben des BMF an die Bankenverbände vom 12. April 2005 (IV A 5-S7306-5/05) beruft, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen und dem nicht andere zwischenzeitlich veröffentlichte BMF-Schreiben entgegenstehen.
Fundstelle: BMF, Schreiben vom 9. November 2024 (
III C 2 - S 7306/19/10003 :004).
 |
von Hans-Ulrich Dietz, Wilfried Apitz
Besteuerung der Kreditinstitute – Steuerfragen aus der Kundenberatung Ergänzbares Handbuch mit Erläuterungen und Materialien zu den einschlägigen Steuervorschriften sowie systematischer Zusammenstellung der Gesetze und Verordnungen
Abonnement EUR (D) 142,00 inkl. USt. ohne Versandkosten Das Handbuch enthält Erläuterungen und Materialien zu den einschlägigen Steuervorschriften sowie eine systematische Zusammenstellung der Gesetze und Verordnungen. Durch die praxisnahen Erläuterungen und Hinweise ist das Handbuch zu einer unentbehrlichen Arbeitsgrundlage für jeden mit Steuerfragen des Kreditgewerbes befassten Praktiker geworden. |
(ESV/cmx)
Programmbereich: Steuerrecht