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Brandschutzordnung gibt Sicherheit (Foto: Janet Layher/Fotolia.com)
Arbeitsschutz

Brandschutzordnung: Warum sie für die betriebliche Prävention so wichtig ist

Dirk Trümner
27.05.2016
Die betriebliche Brandschutzordnung ist das zentrale Regelwerk für alle Fragen des organisatorischen Brandschutzes in einem Betrieb. Ihre Inhalte und die darin enthaltenen Anweisungen sollten so gestaltet werden, dass sie für die Mitarbeiter nachvollziehbar sind.
Zur rechtssicheren Wahrnehmung der Betreiberverantwortung im Brandschutz ist die Aufstellung einer objektspezifischen Brandschutzordnung unumgänglich. Viel wichtiger als das Aufstellen von Regelungen zum Brandschutz und die Zusammenfassung dieser Regeln in einer BSO ist aber die gelebte betriebliche Praxis.

Brandschutzordnung: Bedeutung in der Praxis

Der VdS schreibt: „Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenstellung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Zur Regelung der Brandverhütung und des Verhaltens im Brandfall sollte grundsätzlich eine Brandschutzordnung aufgestellt werden. Es empfiehlt sich, die Brandschutzordnung mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen."

Die Brandschutzordnung soll helfen, sowohl die Brandentstehungswahrscheinlichkeit zu verringern, als auch im Brandfall die Schadenhöhe gering zu halten und insbesondere die Gesundheit von Menschen nicht zu gefährden. Um dieses Ziel zu erreichen, genügt es nicht, eine Brandschutzordnung gewissenhaft aufzustellen, sie muss mit Leben erfüllt und kontinuierlich fortgeschrieben werden. Über die Brandschutzordnung hinaus sollte auch eine einfache Hausordnung schon Elemente des vorbeugenden Brandschutzes enthalten.

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Die Brandschutzordnung ist der Belegschaft im jeweils notwendigen Umfang bekannt zu geben (Unterweisung). Diese Unterweisung muss regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich wiederholt werden (DGUV 1, § 4). Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Aushänge sollten nur Angaben enthalten, die für die Beschäftigten im betreffenden Bereich von Bedeutung sind. Sie sind sprachlich so zu gestalten, dass die Mitarbeitenden die Inhalte verstehen und bei ihren betrieblichen Tätigkeiten anwenden können. Für Beschäftigte, die die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, sind die Mitarbeiterinformationen auch in einer für sie verständlichen Sprache abzufassen.

Gesetzliche Anforderungen an die Brandschutzordnung

Für den Brandschutz in Gebäuden und Objekten (Industriebauten, Verkaufsstätten, Heime, Schulen u. a. m.) gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Vorschriften, Regeln und Normen. Hierzu kommen noch die speziellen Vorgaben der jeweiligen Feuerversicherung.

Dabei ist nicht immer gleich ersichtlich, welche Vorschriften zum Aufstellen einer objektspezifischen Brandschutzordnung in Ihrem Betrieb gelten. Anforderungen an die Brandschutzorganisation und die Aufstellung einer Brandschutzordnung können von vier Seiten an den Objektbetreiber gestellt werden:

1. im Rahmen des Bauordnungsrechts (z. B. bei Industriebauten)
2. im Rahmen des Arbeitsschutzes (z. B. aus der DGUV Vorschrift 1 und dem ArbSchG)
3. im Rahmen der Feuerversicherung (z. B. VdS oder FM)
4. Sonderfälle (z. B. Störfallverordnung, Gefahrstoffverordnung, Strahlenschutzverordnung u. a. m.)

Der Ersteller einer Brandschutzordnung muss die jeweils geltenden Anforderungen prüfen, entsprechend der objekt- und betriebsspezifischen Belange zusammenfassen und mit den zuständigen Stellen – Bauamt, Feuerwehr, Versicherer – abstimmen. Grundlagen hierfür können das Brandschutzkonzept und Auflagen der Baugenehmigung bzw. Betriebserlaubnis sowie Versicherungsverträge sein.

Für die meisten Sonderbauten und größeren Liegenschaften bietet sich die Erstellung einer Brandschutzordnung auch dann an, wenn aus formalen Gründen keine Brandschutzordnung notwendig wäre (freiwillige BSO).  „Die Brandschutzordnung ist als Mittel des betrieblichen Risikomanagements nicht nur eine Forderung von Behörden, Brandschützern und Versicherungen, sondern vielmehr eine Möglichkeit für Unternehmer, das Sicherheitsniveau im Objekt festzulegen und sich vor möglichen Schadensersatzansprüchen zu schützen."

Die Erstellung einer Brandschutzordnung und deren Einhaltung leisten somit einen wesentlichen Teil zur Exkulpation der Verantwortungsträger. Fast alle Vorgaben, Normen und Regelungen zum Erstellen einer Brandschutzordnung sind nur sehr allgemein gehalten. Der Ersteller findet zumeist nur Hinweise darüber, dass eine geeignete Brandschutzordnung aufzustellen ist.

Aufstellen einer geeigneten Brandschutzordnung

Viel wichtiger als die Betrachtung der Rechtsnormen zur Aufstellung einer Brandschutzordnung sind die Betrachtung der objektspezifischen Belange und der betrieblichen Organisation sowie die Berücksichtigung von vorhandenen Brandrisiken in der Brandschutzordnung (Gefährdungsbeurteilung). Nur so lässt sich eine praktikable Brandschutzkultur in die betriebliche Struktur implementieren.

Struktur, Format und Gliederung einer Brandschutzordnung werden in der DIN 14 096 vorgegeben. Wie durch eine Brandschutzordnung und der dort darzustellenden Brandschutzorganisation dem ermittelten Brandrisiko begegnet werden kann und wie die geforderten Schutzziele erreicht werden können, wird in der Norm nicht beschrieben. Die konkrete Umsetzung bleibt dem Ersteller überlassen.

Das ist bei der Aufstellung einer Brandschutzordnung zu beachten:
  • Zur Aufstellung einer objektspezifischen Brandschutzordnung ist die DIN 14096 zu berücksichtigen.
  • Zur Regelung der Brandverhütung und des Verhaltens im Brandfall sollte grundsätzlich eine Brandschutzordnung aufgestellt werden.
  • Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenstellung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.
  • Ihrer Bedeutung entsprechend sollte die Brandschutzordnung von der Betriebsleitung in Kraft gesetzt und allen aufsichtführenden Betriebsangehörigen zur Kenntnis gebracht werden.
  • Die Brandschutzordnung ist der Belegschaft im jeweils notwendigen Umfang bekannt zu geben. Aushänge sollten nur Angaben enthalten, die für die Beschäftigten im betreffenden Bereich von Bedeutung sind.
  • Die Brandschutzordnung sollte ständig auf dem neusten Stand gehalten werden; insbesondere sind dabei Änderungen, die sich durch Erweiterung oder Ergänzung der Verfahrenstechnik, des Betriebsablaufs und der baulichen Anlagen ergeben, zu berücksichtigen.
  • Neben den allgemeinen Grundsätzen sind auch die formalen Forderungen beim Erstellen der Brandschutzordnung zu berücksichtigen.

Praxis-Tipp: Alarmplan
Der Teil C der Brandschutzordnung muss einen Alarmplan enthalten. In diesem Plan sind die Namen der Verantwortungsträger im Ereignisfall und deren Erreichbarkeit sowie die Alarmierbarkeit der Brandschutzfunktionsstellen zu regeln. Namen und Telefonnummern sowie Verantwortlichkeiten ändern sich in einem Betrieb sehr häufig. Fassen Sie daher diese Daten sowie Stichworte und Verhaltensregeln zu den einzelnen Ereignisarten (Brand, Bombendrohung, Gefahrstoffaustritt etc.) in einem eigenen Dokument zusammen.

Regeln Sie im Teil C der BSO, wer für die Aktualisierung dieses Alarmplans zuständig ist und an wen der Plan verteilt wird. Dieses Vorgehen ist normkonform und bietet den Vorteil einer reibungslosen Aktualisierung der Daten, ohne den ganzen Teil C der BSO neu gestalten zu müssen und von der Betriebsleitung neu in Kraft setzen zu lassen. Fassen Sie diesen Alarmplan geeigneter Weise zusammen und verteilen Sie diesen entsprechend! Somit stehen den Verantwortlichen alle wichtigen Informationen und Daten im Notfall übersichtlich zur Verfügung.


Der Autor
Dipl.-Ing. Dirk Trümner, M.Eng., hat Sicherheitstechnik und Brandschutz studiert und ist staatlich geprüfter Feuerwehrausbilder und Einsatzleiter. Er ist selbstständiger Sicherheitsingenieur für Brand-, Arbeits- und Katastrophenschutz, geprüfter Brandschutzsachverständiger und Fachplaner IngKH, Lehrbeauftragter für organisatorischen Brandschutz und betriebliche Sicherheit an der Technischen Universität Kaiserslautern und Brandschutzbeauftragter der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Hochschule).

 

Weiterführende Literatur
Praxis-Handbuch betrieblicher Brandschutz, herausgegeben von Markus E. Ungerer, informiert anschaulich und ausführlich über Risikoermittlung und Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes, den baulichen, technischen sowie organisatorischen Brandschutz, die wichtigsten Brandschutzmaßnahmen, das optimale Verhalten aller Betriebsangehörigen im Brandfall, den neuen Ausbildungsberuf des/der Werkfeuerwehrmann/-frau.

Für Firmeninhaber wie Führungskräfte ist es daher von existentieller Bedeutung, über alle Aspekte des betrieblichen Brandschutzes optimal informiert zu sein und im Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dies gelingt allen Verantwortlichen problemlos mit dem umfassenden Know-how im „Praxis-Handbuch betrieblicher Brandschutz“.

(ESV/ck)

Programmbereich: Arbeitsschutz