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Von den Maßnahmen sollen möglichst viele kleine und mittelgroße Unternehmen profitieren. (Foto: Dan Race/stock.adobe.com)
Corona-Krise

Bund erleichtert Rekapitalisierung von KMU

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
26.11.2020
Der Bund baut die bestehenden Beteiligungsangebote der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in Kooperation mit den Bundesländern deutlich aus. Mittelständler sollen dadurch in der Corona-Krise bessere Möglichkeiten zur Rekapitalisierung bekommen, teilen die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen jetzt mit.

Ziel sei es, die Eigenkapitalbasis von Mittelständlern zu stärken. Die Ministerien haben deshalb Erleichterungen für die Übernahme von Beteiligungen durch die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) beschlossen. Die Rückgarantieerklärungen des Bundes seien angepasst und verbessert worden, heißt es in einer Mitteilung.

MBGen bieten Beteiligungskapital als Ergänzung zum klassischen Bankkredit an – meistens in Form einer stillen Beteiligung. Mit einer Beteiligungsfinanzierung lässt sich die wirtschaftliche Eigenkapitalquote erhöhen und die Bilanzrelation von Existenzgründern, kleinen und mittleren Unternehmen verbessern. Um die Eigenkapitalseite der KMUs zu stützen, bestehen weitere Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe und die Säule II des Start-up-Programms und die November- und Dezemberhilfe für Unternehmen, die von den aktuellen Schließungen direkt betroffen sind.

Damit möglichst viele kleine und mittlere Unternehmen von den Programmverbesserungen profitieren können, werden temporär folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Die bisherige Regelobergrenze für stille Beteiligungen wird von einer Million auf 2,5 Millionen Euro erweitert. Das bisher in der Entscheidung notwendige Zustimmungserfordernis bei Überschreitung des bisherigen Regelbetrages durch den Bund entfällt.
  • Die Verwendung der über Beteiligungskapital bereitgestellten Mittel ist flexibel für jeglichen Finanzierungsbedarf möglich, etwa auch für Betriebsmittelfinanzierungen.
  • Durch erhöhte Rückgarantien von Bund und Land gegenüber den Bürgschaftsbanken reduziert sich das Eigenrisiko der MBGen, was eine aktive Förderung mittelständischer Unternehmen mit Eigenkapital auch in schwierigen Zeiten ermöglicht.
  • Die Kombination mit anderen Hilfsprogrammen soll ausdrücklich erlaubt sein, insbesondere auch mit dem KfW-Schnellkredit.

Interessierte können sich auf den Webseiten der mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den einzelnen Bundesländern informieren. Eine Übersicht finden Sie hier.

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(ESV/fab)

Programmbereich: Management und Wirtschaft