
Bundeskabinett will das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze fördern
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Die zentralen Punkte der Formulierungshilfe
- Einschränkungen beim sogenannten Vorbeschäftigungsverbot: Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren wollen, soll der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund für die Befristung ermöglicht werden.
- Sockelbetrag für Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten: Die Anreize für Hinterbliebene, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszuweiten, sollen erhöht werden: Hierzu sollen Erwerbseinkommen und kurzfristige Ersatz-Erwerbseinkommen bis zu einem Betrag von monatlich 538 EUR nicht auf Renten wegen Todes angerechnet werden. Auch eine Vollzeittätigkeit soll bis zum Erreichen des gesetzlichen Mindestlohns im Ergebnis grundsätzlich anrechnungsfrei bleiben, so der Entwurf.
- Änderungen beim Arbeitgeberbeitrag: Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitsförderung können für versicherungsfreie Arbeitnehmer im Rentenalter zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn ausgezahlt werden. Dies soll die Anreize erhöhen, eine mehr als geringfügige Erwerbstätigkeit weiter auszuüben.
- Rentenaufschubprämie: Ein wichtiges Elemente der Reform ist die Rentenaufschubprämie. Dies besagt, dass rentenversicherte Personen beim Aufschieben ihres Renteneintritts über die Regelaltersgrenze hinaus anstelle von monatlichen Zuschlägen eine Rentenaufschubprämie als Einmalzahlung erhalten können. Voraussetzung ist, dass die weitere versicherungspflichtige Tätigkeit kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist und die weitere Erwerbstätigkeit mindestens ein Jahr dauert.
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