Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Die Bundesregierung will das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze attraktiver machen (Foto: Gorodenkoff / stock.adobevom – ein Symbolbild)
Arbeiten im Rentenalter

Bundeskabinett will das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze fördern

ESV-Redaktion Recht
05.09.2024
Die Bundesregierung will mit rentenpolitischen Maßnahmen Anreize schaffen, die das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze attraktiver machen sollen. Hierzu hat sie am 04.09.2024 eine Formulierungshilfe beschlossen, die ihre Wachstums­initiative umsetzen soll.
Nach Auffassung der Regierung ist das beschlossene Maßnahmenpaket aufgrund demographischen Wandels wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Es soll dazu beitragen, nicht auf das Wissen und die Erfahrung Älterer verzichten, die dazu bereit sind, noch weiterzuarbeiten.

Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! 
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps

 

Die zentralen Punkte der Formulierungshilfe

 
  • Einschränkungen beim sogenannten Vorbeschäftigungsverbot: Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren wollen,  soll der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund für die Befristung ermöglicht werden.
  • Sockelbetrag für Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten: Die Anreize für Hinterbliebene, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszuweiten, sollen erhöht werden: Hierzu sollen Erwerbseinkommen und kurzfristige Ersatz-Erwerbseinkommen bis zu einem Betrag von monatlich 538 EUR nicht auf Renten wegen Todes angerechnet werden. Auch eine Vollzeittätigkeit soll bis zum Erreichen des gesetzlichen Mindestlohns im Ergebnis grundsätzlich anrechnungsfrei bleiben, so der Entwurf.
  • Änderungen beim Arbeitgeberbeitrag: Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitsförderung können für versicherungsfreie Arbeitnehmer im Rentenalter zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn ausgezahlt werden. Dies soll die Anreize erhöhen, eine mehr als geringfügige Erwerbstätigkeit weiter auszuüben.
  • Rentenaufschubprämie: Ein wichtiges Elemente der Reform ist die Rentenaufschubprämie. Dies besagt, dass rentenversicherte Personen beim Aufschieben ihres Renteneintritts über die Regelaltersgrenze hinaus anstelle von monatlichen Zuschlägen eine Rentenaufschubprämie als Einmalzahlung erhalten können. Voraussetzung ist, dass die weitere versicherungspflichtige Tätigkeit kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist und die weitere Erwerbstätigkeit mindestens ein Jahr dauert.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, will damit auch eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ausschließen.
 
Quelle: PM des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 04.09.2024



Staatliche Förderung der Altersvorsorge und Vermögensbildung

Herausgegeben von: Dr. André Briese, Dr. Heinz-Gerd Horlemann

Potenziale ausschöpfen: Das Spektrum der Möglichkeiten zur Vorsorge ist breit, sich einen Überblick zu verschaffen dagegen schwierig. Der Kommentar von Briese/Horlemann hält Ihre Kompetenzen auf dem neuesten Stand. Angesehene Finanz- und Steuerexperten zeigen Ihnen für eine Fülle denkbarer Konstellationen vorteilhafte Fördermöglichkeiten auf.

Thematische Gesamtdarstellungen zu:

  • förderfähigen Produkten, u. a. bAV, Riester- und Rürup-Rente
  • nicht förderfähigen Produkten, u. a. Kapitallebensversicherung
  • betriebsrentenrechtlichen Grundlagen
  • Durchführungswegen der bAV
  • Beamtenversorgung und Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
  • Zertifizierungsverfahren bei Basisrenten und Altersvorsorgeverträgen
  • ausländischen Altersversorgungssystemen, z. B. in Österreich und der Schweiz
  • steuerstrafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Altersvorsorge
  • Sozialversicherungsrecht der bAV

Erläuterungen komplexer Steuervorschriften wie:

  • Pensionsrückstellung nach § 6a EStG
  • Lohnsteuerbegünstigungen der bAV
  • Besteuerung von Versorgungsbezügen nach § 19 EStG
  • Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 39, § 19a EStG
  • Altersvorsorgezulage nach §§ 79 bis 99 EStG
  • Arbeitgeberförderbetrag nach § 100 EStG

Praxisorientierte Kommentierungen einschlägiger Gesetze:

  • Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)
  • Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG)
  • Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)
  • Erbschaft - und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
  • Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Aktuell im Fokus:

  • Erbschaftsteuer bei betrieblicher Hinterbliebenenversorgung
  • Insolvenzsicherung von Versorgungszusagen zugunsten von Gesellschafter-Geschäftsführern
  • Überblick über die Behandlung von Altersbezügen anhand der länderspezifischen DBA
  • mögliche Zweifachbesteuerung von Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Mitteilungspflicht bei Steuergestaltungen
  • Freibetrag in der Krankenversicherung bei Versorgungsbezügen der bAV
Verlagsprogramm Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht

 (ESV/bp)

Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung