Bundeskartellamt: Online-Banking-Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft sind kartellrechtswidrig
Die festgestellte Rechtswidrigkeit bezieht sich auf die Vorgaben der Kreditwirtschaft zum Umgang mit den personalisierten Sicherheitsmerkmalen PIN und TAN.
Online-Banking-Kunden dürfen nach den angegriffenen AGB der deutschen Kreditwirtschaft bei bankenunabhängigen Bezahlverfahren gegenüber Zahlungsauslösediensten nicht ihre PIN und TAN einsetzen.
Sicherheitsbedenken der Kreditwirtschaft greifen nicht
Die Kreditwirtschaft hatte insoweit vor allem sicherheitstechnische Bedenken. Diese Befürchtungen teilt die Kartellbehörde nicht.„Zwar muss die Sicherheit im Online-Banking gewährleistet sein. Die derzeitigen Regelungen sind aber kein notwendiger Teil eines konsistenten Sicherheitskonzepts der Banken”, führt Mundt weiter aus.
Damit behindert diese Regelung nach Auffassung der Wettbewerbshüter die Nutzung von bankenunabhängigen Bezahlverfahren erheblich. Die Anbieter dieser Bezahlverfahren haben ein Dienstleistungsangebot entwickelt, das eine Alternative zu den bereits etablierten Bezahlverfahren darstellt und ein Bedürfnis von Online-Kunden und Online-Händlern nach einer preiswerten und schnellen Zahlungsoption deckt.
BKartA setzt sofortige Vollziehung seines Beschlusses aus
Das BKartA hat sich in seinem Beschluss auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der beanstandeten Klauseln beschränkt und auf Antrag der Beteiligten die sofortige Vollziehung ausgesetzt.Damit wird der Handlungsspielraum der Beteiligten bei der Umsetzung des Beschlusses nicht übermäßig durch Vorgaben der Kartellbehörde eingeschränkt.
| Abestimmte AGB und Europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) als Hintergrund |
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Quelle: Pressemeldung des BKartA
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| Weiterführende Literatur |
| Die Datenbank Investment, herausgegeben von Beckmann/Scholz/Vollmer, bietet das Fachwissen für das gesamte Investmentwesen und Kommentierungen zu den Rechtsvorschriften einschließlich der steuerrechtlichen Regelungen, Erläuterungen und Materialien der Kapitalverwaltungsgesellschaften und der Unternehmensbeteiligungs-gesellschaften. Im Einzelnen werden das KAGB, das InvStG, das UBGG oder die DerivateV erläutert. Vertieft behandelt werden aber auch die Schnittstellen zum KWG, WpHG und GwG. |
(ESV/bp)
Programmbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht