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Grüner Wasserstoff entsteht durch die Elektrolyse von Wasser (Foto: peterschreiber.media / stock.adobe.com)
Wasserstoffwirtschaft

Bundesrat fordert rechtlichen Rahmen für nachhaltige Wasserstoffwirtschaft

ESV-Redaktion Recht
23.12.2020
Der Bundesrat hat mit einer am 27. November 2020 gefassten Entschließung die Bundesregierung dazu aufgefordert, noch in der gegenwärtigen Legislaturperiode einen Rechtsrahmen für sogenannten Grünen Wasserstoff auf den Weg zu bringen. Grüner Wasserstoff setzt kein CO2 frei, da der Strom, der bei der Elektrolyse von Wasser eingesetzt wird, zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammt.
In seiner 997. Sitzung hat sich der Bundesrat für eine grundlegende Reform des Umlagen-, Steuer- und Abgabensystems im Energiesektor ausgesprochen. Dieses müsse im Hinblick auf das Klimaziel für 2050 systematisch, sektorenkopplungsfreundlich, dekarbonisierungsorientiert und technologieoffen fortentwickelt werden. Der Bundesrat betont, dass er mit der Forderung des Aufbaus einer Wasserstoffwirtschaft weder den bereits beschlossenen noch den zukünftig notwendigen weiteren Stromnetzausbau in Frage stellt. Im Einzelnen lauten die Positionen des Bundesrats wie folgt:
  • Reduzierung der EEG-Umlage für Wasserstoffelektrolyseanlagen: Der Bundesrat fordert eine schrittweise Reduzierung der EEG-Umlage für Sektorenkopplungstechnologien wie zum Beispiel Wasserstoffelektrolyseanlagen. Eine unverzügliche gesetzliche Umsetzung der Umlagebefreiung sei erforderlich, um einen wirtschaftlichen Anreiz zu schaffen.
  • Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur: Erforderlich sei die Schaffung der Voraussetzungen zur Realisierung von Vorhaben zur Erzeugung, Nutzung, Speicherung, Transport und Import von Wasserstoff. Dies umfasse insbesondere eine Anpassung des Planungs- und Genehmigungsrechts sowie die weitergehende Einbeziehung von Wasserstoffinfrastruktur in die Bedarfsplanung. Dabei komme unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit der Weiterentwicklung von Gasspeichern eine besondere Bedeutung zu.
  • EU-weite Harmonisierung von technischen Standards: Der europaweite Handel mit erneuerbaren Gasqualitäten erfordere laut Bundesrat harmonisierte Standards für die Produktqualitäten, Zertifizierung, Herkunftsnachweise und technische Normanforderungen. Nur so werde es künftig möglich sein, die erforderlichen Mengen an grünem Wasserstoff zur Verfügung zu stellen.
  • Zertifizierung von Grünem Wasserstoff: Notwendig sei eine eindeutige Klassifizierung bzw. Zertifizierung von Grünem Wasserstoff und Folgeprodukten wie zum Beispiel Grünem Methanol auch auf europäischer Ebene, um einen gemeinsamen Markt zu schaffen. Der Bundesrat fordert daher entsprechende Anpassungen des europäischen Rechtsrahmens.
  • Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Verkehrswirtschaft: Grüner Wasserstoff ist nach Ansicht des Bundesrats für die Produktion strombasierter Kraftstoffe im Verkehrssektor unerlässlich, insbesondere für die Luftfahrt und die Schifffahrt. Um Wettbewerbsnachteile für die deutsche Luftverkehrswirtschaft zu vermeiden, bedürfe es aber europäischer und internationaler Lösungen für eine Beimischungsquote des so genannten Grünen Kerosins, das unter anderem mittels Wasserstoff hergestellt wird. Zu prüfen sei, ob daneben auch andere Markt- und Einführungsmodelle zielführend sind.
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Der Entschließungsantrag wurde der Bundesregierung zugeleitet. Da Entschließungen rechtlich nicht verbindlich sind und lediglich auffordernden Charakter haben, entscheidet die Bundesregierung, ob und wann sie die Forderungen des Bundesrats umsetzt. Hierfür existieren keine Fristvorgaben.
 

 

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(ESV/cw)

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