Bundesrat möchte Schutz vor „digitalem Hausfriedensbruch“ einführen
Der Grund: Gegenwärtig werden nicht die IT-Systeme selbst, sondern nur die Daten geschützt. Die Entwurfsbegründung nimmt an, dass bis zu 40 Prozent aller internetfähigen Informationssysteme in Deutschland von Schadsoftware unterwandert ist – und zwar vor allem durch massenhafte unbemerkte Infiltrationen durch
- Botnetze,
- Schadsoftware,
- das Ausspähen von Daten
- oder durch DDos-Attacken,
Ein DDos-Angriff liegt etwa vor, wenn der angegriffene Dienst nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt verfügbar ist. Diesen Effekt erreicht der Angreifer meist durch eine zielgerichtete Überlastung der IT-Infrastruktur des Angegriffenen.
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„Digitaler Hausfriedensbruch“ als neuer Straftatbestand
- den unerlaubten Zugriff
- auf fremde Computer, Smartphones, Webcams und Navigationssysteme
Dritter Versuch des Bundesrats
König Kundendaten Handbuch Kundendatenschutz
Dabei werden einige wichtige neue Praxisthemen detailliert behandelt: z.B. Browser-Fingerprinting, RTB-Verfahren oder der Einsatz von Facebook Custom Audiences. |
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(ESV/bp)
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