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Der Deutsche Bundesrat möchte die Reglungen zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) umfassend reformieren (Foto: Aldorado und AllebaziB / stock.adobe.com).
Reform des Elterngeldes

Bundesrat will Elterngeld regelmäßig an Preisentwicklung anpassen und fordert Gleichstellung von Eltern und Pflegeeltern

ESV-Redaktion Recht
22.12.2025
Der Deutsche Bundesrat begrüßt zum Ausklang von 2025 die Pläne der Bundesregierung, die Einkommensgrenzen beim Elterngeld deutlich anzuheben. Zudem soll nach dem Willen des Ländergremiums künftig regelmäßig zu prüfen sein, ob die Elterngeldbeträge an die Preisentwicklung anzupassen sind. Darüber hinaus standen die Stellung von Pflegeeltern sowie die Vereinfachung des Elterngeldsystems auf der Tagesordnung.

Zur Erhöhung des Elterngeldes


Bei den Fragen zur Anhebung des Elterngeldes hat sich der Bundesrat zu den aktuellen  Erhöhungen sowie zu künftigen Erhöhungen geäußert:  

  • Erhöhung der Leistungsbeträge: Das Ländergremium hat in seiner Entschließung vom 19.12.2025 unter TOP 41 zunächst die Pläne der Bundesregierung begrüßt, die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes spürbar anzuheben. Nach Auffassung des Bundesrates ist eine Anpassung des Mindest- und Höchstsatzes überfällig, will sich die Sätze seit fast 20 Jahren nicht verändert hätten. Soll das Elterngeld weiterhin eine echte Einkommensersatzleistung sein, müsse es dringend angehoben werden, so das Ländergremium.
  • Anpassung an Preisentwicklungen: Weiterhin fordert der Bundesrat für die Zukunft eine Prüfung, ob die Elterngeldbeträge an die Preisentwicklung anzupassen sind. Dies sei notwendig, um junge Familien dauerhaft angemessen zu unterstützten, so die Begründung.


Gleichstellung von Eltern und Pflegeeltern


Die Länder unterstützen ebenso den Plan der Bundesregierung, auch Pflegeeltern Elterngeld zu gewähren. Der Grund: Die Leistung soll Eltern unterstützen, die ihre Arbeitszeit reduzieren, um sich mehr um ihr Kind zu kümmern. Nach Ansicht der Länder gilt das auch für Pflegeeltern, da sie auch sie einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Warum dies bisher nicht umgesetzt wurde, ist aus Sicht der Länderkammer nicht nachvollziehbar.

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Vereinfachung des Antragsverfahrens


Abschließend fordert das Ländergremium – gemeinsam mit dem Bund – eine generelle Reform des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes. Demnach ist das aktuelle System zu kompliziert und bereitet Eltern – aber auch Behörden – große Probleme. Anträge sollen daher einfacher gestellt und bearbeitet werden können.

Der Deutsche Bundesrat wird seine Entschließungen der Bundesregierung zustellen. Es gibt beim Elterngeld allerdings keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie und wann das Kabinett auf die Eingaben reagieren muss, so die Mitteilung des Gremiums.

Quelle: Entschließungen des Bundesrates „Elterngeld für Pflegeeltern und Beträge an Preisentwicklung anpassen“ Drucksache 671/25 vom 19.12.2025


Das Wesentliche im Blick


Entgeltfortzahlung – Krankengeld – Mutterschaftsgeld – Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Erscheinungstermin: 28.11.2025

Dr. Gerhard Knorr, Prof. Dr. Otto Ernst Krasney, Dr. Dunja Barkow von Creytz


Weil Praxisentscheidungen zu Entgeltfortzahlung, Kranken- und Mutterschaftsgeld oft verschiedene Rechtsgebiete betreffen, veranschaulicht Teil 1 zum EKM die wichtigsten Bezüge, um verlässliche Lösungen zu Entgeltfortzahlung, Krankengeld und Mutterschutz zu treffen.

Teil 2 zum BEEG informiert zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und berücksichtigt u.a. Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsmonate. Während es Eltern um die Wahrnehmung ihrer berechtigten Ansprüche geht, stehen Unternehmen, Behörden und andere vor den Herausforderungen einer effizienten Personalplanung.

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(ESV / Bernd Preiß)

Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung