Bundesrat will Elterngeld regelmäßig an Preisentwicklung anpassen und fordert Gleichstellung von Eltern und Pflegeeltern
Zur Erhöhung des Elterngeldes
Bei den Fragen zur Anhebung des Elterngeldes hat sich der Bundesrat zu den aktuellen Erhöhungen sowie zu künftigen Erhöhungen geäußert:
- Erhöhung der Leistungsbeträge: Das Ländergremium hat in seiner Entschließung vom 19.12.2025 unter TOP 41 zunächst die Pläne der Bundesregierung begrüßt, die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes spürbar anzuheben. Nach Auffassung des Bundesrates ist eine Anpassung des Mindest- und Höchstsatzes überfällig, will sich die Sätze seit fast 20 Jahren nicht verändert hätten. Soll das Elterngeld weiterhin eine echte Einkommensersatzleistung sein, müsse es dringend angehoben werden, so das Ländergremium.
- Anpassung an Preisentwicklungen: Weiterhin fordert der Bundesrat für die Zukunft eine Prüfung, ob die Elterngeldbeträge an die Preisentwicklung anzupassen sind. Dies sei notwendig, um junge Familien dauerhaft angemessen zu unterstützten, so die Begründung.
Gleichstellung von Eltern und Pflegeeltern
Die Länder unterstützen ebenso den Plan der Bundesregierung, auch Pflegeeltern Elterngeld zu gewähren. Der Grund: Die Leistung soll Eltern unterstützen, die ihre Arbeitszeit reduzieren, um sich mehr um ihr Kind zu kümmern. Nach Ansicht der Länder gilt das auch für Pflegeeltern, da sie auch sie einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Warum dies bisher nicht umgesetzt wurde, ist aus Sicht der Länderkammer nicht nachvollziehbar.
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Vereinfachung des Antragsverfahrens
Abschließend fordert das Ländergremium – gemeinsam mit dem Bund – eine generelle Reform des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes. Demnach ist das aktuelle System zu kompliziert und bereitet Eltern – aber auch Behörden – große Probleme. Anträge sollen daher einfacher gestellt und bearbeitet werden können.
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(ESV / Bernd Preiß)
Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung