Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Amtsgerichte vorgelegt (Foto: Boris Stroujoku und AllebaziB / stock.adobe.com).
Neues vom Gesetzgeber

Bundesregierung plant deutliche Stärkung der Amtsgerichte

ESV-Redaktion Recht
01.10.2025
Die Bundesregierung will die Amtsgerichte in Zivilsachen erheblich stärken. Zu diesem Zweck hat das Bundeskabinett am 25. August 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen. Kernpunkt der Reform ist die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts für Amtsgerichte von derzeit 5.000 EUR auf künftig 10.000 EUR. Das teilte der Deutsche Bundestag kürzlich mit.
Der Entwurf trägt den Titel: „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“.

Die wichtigsten Neuerungen


Verdoppelung des Zuständigkeitsstreitwerts


Nach Art. 1 des Entwurfs soll § 23 GVG angepasst werden: Zivilstreitigkeiten mit einem Streitwert bis 10.000 EUR sollen künftig vor den Amtsgerichten verhandelt werden.


Stärkere Bündelungen und Spezialisierungen


Weiterhin sollen sich die Gerichte wie folgt stärker spezialisieren:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten werden grundsätzlich den Amtsgerichten zugewiesen.

  • Komplexere Verfahren wie Veröffentlichungsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen oder Vergabesachen sollen dagegen bei den Landgerichten gebündelt werden.
Der kostenlose Newsletter Recht – Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! 
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps


Anpassung von Kostenentscheidungen


Nach Art. 3 des Entwurfs können Gerichte ihre Kostenentscheidungen künftig auch nachträglich anpassen, wenn sich der Streit- oder Verfahrenswert ändert. Diese Regelung gilt nicht nur für die ZPO, sondern auch für weitere Verfahrensordnungen wie FamFG, SGG, VwGO und FGO.


Folgeänderungen durch EU-Entwicklungen


Weil die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung eingestellt wurde, passt die Bundesregierung mehrere Gesetze und Verordnungen an, darunter:

  • das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Art. 10),
  • das Unterlassungsklagengesetz (Art. 11) sowie
  • die Luftverkehrsschlichtungsverordnung (Art. 12).


Dringlichkeit betont


In der Zuleitung an den Deutschen Bundestag stuft die Bundesregierung den Entwurf als „besonders eilbedürftig“ ein. Sie verweist darauf, dass die Streitwertgrenze zuletzt im Jahr 1993 angepasst wurde.

Quelle: hib 456/2025, Heute im Bundestag vom 30.09.2025 – Gesetzentwurf DS 21/1849


Berliner Originale

Berliner Anwaltsblatt


Chefredakteurin: Dr. Astrid Auer-Reinsdorff – Redaktion: Christian Christiani


Bitte beachten Sie
: eJournals werden für Sie persönlich lizenziert. Sprechen Sie uns zu Mehrfachlizenzen für eJournals gerne an – Telefon (030) 25 00 85-295/ -296 oder KeyAccountDigital@ESVmedien.de.

Flexibel mit dem digitalen Berliner Anwaltsblatt. Egal ob im Büro, im Homeoffice oder mobil: Setzen Sie auf die Vorzüge einer zeitlich früher erscheinenden digitalen Ausgabe, inklusive Zugang zum umfangreichen Archiv.

Fachmedien aus der Hauptstadt , dafür steht der Erich Schmidt Verlag mit vielseitigen Angeboten über ein breites Spektrum juristischer Anwendungsbereiche. Und mit dem Berliner Anwaltsblatt erweitert sich unser Verlagsprogramm um ein ebenso erstklassiges wie traditionsreiches Berliner Original.

Fachliche Entwicklungen und berufliche Perspektiven seit 1927

Im Berliner Anwaltsblatt lesen Sie neueste Beiträge aus den Arbeitskreisen des Berliner Anwaltvereins, erfahren Sie Neuigkeiten aus den Berufsorganisationen und der Berliner Justiz. Neben aktuellen Entscheidungen finden Sie auch Themen des Kanzleimanagements oder zum Berufs- und Gebührenrecht.

Testen Sie das Berliner Anwaltsblatt doch einmal kostenlos und unverbindlich.

Anzeigenkunden erreichen uns unter: Anzeigen@ESVmedien.de

Verlagsprogramm Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht


(ESV/bp)

Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht