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Kern der gesetzlichen Änderung ist die Anhebung der Schwelle für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von derzeit 20 auf 50 Beschäftigte. (Foto: Sergey2025/Pixabay)
Sicherheitsbeauftragte

Bundestag beschließt neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/BG BAU
15.04.2026
Der Deutsche Bundestag hat neue Regelungen für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen beschlossen. Künftig soll ihre Bestellung stärker an der tatsächlichen Gefährdungssituation im Unternehmen ausgerichtet werden.
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sowie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) begrüßen die Anpassung, die den besonderen Arbeitsbedingungen in der Bauwirtschaft Rechnung trägt.

Kern der gesetzlichen Änderung ist die Anhebung der Schwelle für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von derzeit 20 auf 50 Beschäftigte. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt damit eine pauschale Verpflichtung. Bestehen besondere Risiken für Leben und Gesundheit, sind bereits ab 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte einzusetzen. Damit richtet sich die Bestellung künftig vor allem nach den konkreten Arbeitsbedingungen im Betrieb, nicht allein nach der Unternehmensgröße.

Aus Sicht von ZDB, HDB, IG BAU und BG BAU wird mit der Regelung sichergestellt, dass das Sicherheitsniveau in der Bauwirtschaft erhalten bleibt. Gemeinsam mit den Sozialpartnern hatte sich die BG BAU in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und besonders hervorgehoben, dass starre Schwellenwerte den komplexen und dynamischen Arbeitsbedingungen der Bauwirtschaft nicht gerecht werden. In ihrer Stellungnahme „Sicherheitsbeauftragte: Wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in der Bauwirtschaft“ betonen sie auch, dass eine flexible, an den konkreten Gefährdungen orientierte Organisation des Arbeitsschutzes entscheidend sei. Diese zentralen Vorschläge wurden in die Neuregelung übernommen.

Sicherheitsbeauftragte bleiben unverzichtbar

In der Bauwirtschaft können die besonderen Arbeitsbedingungen dazu führen, dass in vielen Betrieben weiterhin Sicherheitsbeauftragte erforderlich sein werden, auch unterhalb der Schwelle von 50 Beschäftigten. Die BG BAU unterstützt Unternehmen dabei, Gefährdungen zu beurteilen und zu entscheiden, wann Sicherheitsbeauftragte erforderlich sind und wie sie sinnvoll eingesetzt werden können. Maßgeblich bleiben dabei die Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die konkreten Bedingungen im Betrieb.

Hintergrund – Bedeutung von Sicherheitsbeauftragten in der Bauwirtschaft

Auf Baustellen ändern sich Arbeitsabläufe und Einsatzbedingungen häufig. Tätigkeiten in schwierigem Gelände, großer Höhe, der Umgang mit schweren Maschinen oder wechselnde Witterungseinflüsse können zu besonderen Risiken führen. Sicherheitsbeauftragte übernehmen hier eine wichtige Rolle: Sie unterstützen dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, sprechen sicherheitsrelevante Themen im Arbeitsalltag an und tragen dazu bei, dass Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Gerade in der Bauwirtschaft kann es daher auch in kleineren Betrieben erforderlich sein, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Arbeitgeber aufgrund der Unternehmensstruktur nicht selbst vor Ort in die Arbeit eingebunden ist.
Bislang waren Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Unabhängig davon richteten sich Anzahl und Einsatz bereits nach der Gefährdungssituation im Betrieb.

Quelle: Pressemitteilung BG BAU

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