Bundestag beschließt NIS-2-Umsetzung
Das Gesetz, vom Innenausschuss zuletzt überarbeitet, verschärft die Anforderungen an Unternehmen ebenso wie an die Bundesverwaltung. Ziel ist ein europaweit einheitlich hohes Sicherheitsniveau in Zeiten wachsender digitaler Bedrohungen.
Kernstück ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs: Neue Kategorien von Einrichtungen fallen künftig unter strengere Sicherheitsvorgaben. Außerdem ersetzt ein dreistufiges Meldesystem bei IT-Sicherheitsvorfällen die bisherige einfache Meldepflicht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erhält erweiterte Aufsichtsrechte, was vor allem kritische und wichtige Einrichtungen stärker in die Pflicht nimmt. In der Bundesverwaltung wird zudem ein zentraler Koordinator, der „CISO Bund“, etabliert, der Behörden beim Aufbau wirksamer Informationssicherheitsstrukturen unterstützen soll.
Die Bundesregierung verweist auf steigende Risiken für kritische Infrastrukturen und betont die Notwendigkeit robuster Schutzmaßnahmen. Der Digitalverband Bitkom begrüßt das Gesetz: Es erhöhe die Rechtssicherheit und stärke die Resilienz gegenüber Cyberangriffen, die der Wirtschaft zuletzt Schäden in Milliardenhöhe beschert hätten. Besonders positiv sei, dass nun auch nachgeordnete Bundesbehörden einheitlichen Sicherheitsstandards unterliegen.
Kritisch sieht Bitkom neue Regeln zu „kritischen Komponenten“. Dass das Innenministerium künftig selbst über deren Einsatzverbote entscheiden kann, berge Risiken. Entscheidungen dieser Tragweite müssten transparent erfolgen und technische Expertise von BNetzA und BSI einbeziehen.
Für die Praxis bedeutet das Gesetz: deutlich mehr Verantwortung – und die Erwartung, dass Verwaltung und Wirtschaft ihre Abwehrkräfte gegen digitale Angriffe erhöhen.
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