
BVerfG: Rundfunkbeitrag nur für Zweitwohnungen gekippt
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Ungleichbehandlung: Ungleichbehandlung unter den Beitragszahlern, weil die Zahlungspflicht an die Wohnung und nicht mehr, wie zuvor, an die Empfangsgeräte anknüpft. Inhaber von zwei Wohnungen mussten den Beitrag also auch zwei Mal in voller Höhe zahlen.
- Steuer: Rundfunkgebühr als Steuer, für die der Bund zuständig wäre und nicht die Länder.
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Rundfunkbeitrag nach Anzahl der Betriebsstätten verfassungswidrig: Eine weitere Verfassungsbeschwerde hatte der Autovermieter Sixt eingelegt: Als nicht-privater Beschwerdeführer wollte das Unternehmen klären lassen, ob die Bemessung des Rundfunkbeitrags nach Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeitern und Firmenfahrzeugen rechtmäßig ist.
Wie Karlsruhe entschieden hat
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Möglichkeit des Rundfunkempfangs ausreichend: Dem Richterspruch zufolge steht das Grundgesetz der Erhebung von Rundfunkbeiträgen nicht entgegen. An den Kosten eines öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders könnten auch diejenigen beteiligt werden, die einen potentiellen Nutzen von dem Sender haben. Dieser Vorteil liege in der reinen Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen.
- Rundfunkbeitrag keine Steuer: Aus diesem Grund, so der Richterspruch weiter, wäre der Rundfunkbeitrag auch keine Steuer, sondern vielmehr ein Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinn. Dieser wäre für die potentielle Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung zu entrichten.
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Rundfunkgerät wird überwiegend in Wohnung genutzt: Darauf, ob überhaupt ein Empfangsgerät oder ein Nutzungswille vorhanden ist, kommt es nicht an. Im Privatbereich dürfe auch deshalb an das Innehaben von Wohnungen angeknüpft werden, weil der Rundfunk typischerweise dort genutzt werde.
Empfang potenziell überall möglich?
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Prinzipiell wäre auch auch in den weißen Flecken stets ein Empfang über Satellit möglich. Objektive Unmöglicheit im bisher im allgemein verstandenen Rechtssinn gibt es also nicht.
- Zudem ist das Anbringen einer Satellitenanlage in aller Regel mit zusätzlichen Kosten für Receiver bzw. Sateliitenantenne verbunden.
- Darüber hinaus können Vermieter die Montage von Satellitenschüsseln untersagen, wenn sie andere geeignete Empfangsmöglichkeiten anbieten, wie zum Beispiel Kabelanschlüsse.
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Allerdings wären beide Varianten für den Beitragsschuldner mit deutlich höherem Aufwand und Kosten verbunden. Ob die öffentlich-rechtlichen Sender in der gegenwärtigen Situaltion ihrem Versorgungsauftrag gerecht werden, muss bezweifelt werden.
Kein Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung
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Niederlage für Sixt
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Rundfunkempfang im Mietwagen als Nutzungsvorteil: Hier betonten die Karlsruher Richter den zusätzlichen erwerbswirtschaftlichen Vorteil, der den Unternehmen die Möglichkeit verschafft, Rundfunk in den Mietwagen zu empfangen.
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Vorteil kann bei Preisbildung berücksichtigt werden: Gerade bei Unternehmen, deren erwerbswirtschaftlicher Zweck schwerpunktmäßig in der Nutzung von Kraftfahrzeugen liegt, soll dieser Nutzungsvorteil dem Gericht zufolge zum Hauptvorteil werden. Danach wäre zum Beispiel ein Autoradio ein abgeltungsfähiger Vorteil, der bei den Mietpreisen für die Fahrzeuge berücksichtigt werden könne.
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Der Berliner Kommentar zum Grundgesetz, herausgegeben von Prof. Dr. Karl Heinrich Friauf, LL.M., und Prof. Dr. Wolfram Höfling, M.A., beide Universität zu Köln |
(ESV/bp)
Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht