
BVerwG: Klage von Umweltverbänden gegen Elbvertiefung abgewiesen
Kläger: Schierlingswasserfenchel wächst auf Billwerder Insel nicht dauerhaft
Die Kläger hielten die Planergänzungen für nicht ausreichend und wollten einen Baustopp für Baggerarbeiten durchsetzen, die bereits 2019 begonnen hatten.
Einer der wesentlichen Streitpunkte war die neue Ausgleichsfläche für den Schierlingswasserfenchel auf der Billwerder Insel. Dort baut die Hansestadt Becken eines ehemaligen Wasserwerks so um, dass die bedrohte Pflanzenart angesiedelt werden kann. Die Umweltverbände meinen jedoch, dass der Wasserfenchel dort nicht dauerhaft wachsen kann. Der Grund: Mit jeder Flut werde neuer Schlick in die Becken getragen.
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BVerwG: Planergänzung ausreichend
- Maßnahmen geeignet: Die Maßnahme „Tideanschluss Billwerder Insel“, die neuen Raum für den Schierlings-Wasserfenchel schaffen soll, der an der Tideelbe wächst, ist geeignet, diese Beeinträchtigungen auszugleichen.
- Kohärenzsicherung nicht nur Standardmaßnahme: Auch die weiteren Kohärenzsicherungsmaßnahmen auf niedersächsischem Gebiet sind nicht nur Standardmaßnahmen des Gebietsmanagements. Dies haben die Beklagten dem Gericht zufolge nachvollziehbar dargelegt.
- Kein Verstoß gegen Verschlechterungsverbot: Ebenso wenig verstößt das geänderte Vorhaben gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot.
Quelle: PM des BVerwG vom 4.6.2020 zum Urteil vom selben Tag – 7 A 1.18
04.12.2017 | |
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(ESV/bp)
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