
BVerwG: Kommandeure müssen auch auf privaten Dating-Portalen ihr berufliches Ansehen beachten
Truppendienstgericht bestätigt Disziplinarmaßnahme
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BVerwG: Wortwahl der Kommandeurin lassen Zweifel an ihrer charakterlichen Integrität aufkommen
- Außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht verlangt Rücksichtnahme: Die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht verlangt, dass eine Soldatin in einer besonderen dienstlichen Stellung bei der Wahl ihrer Worte und Bilder im Internet Rücksicht auf ihre berufliche Stellung nimmt.
- Wortwahl erweckt Zweifel an charakterlicher Integrität: Die Kommandeurin musste daher Formulierungen vermeiden, die den Eindruck eines wahllosen Sexuallebens und eines erheblichen Mangels an charakterlicher Integrität schaffen. Die Worte „offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome“ erwecken aber aus Sicht eines verständigen Betrachters Zweifel an der erforderlichen charakterlichen Integrität.
- Verweis mildestes Mittel: Vor diesem Hintergrund war der Verweis dem Senat zufolge als mildeste Disziplinarmaßnahme noch gerechtfertigt.
Update
Inwischen hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des BVerwG nicht angenommen:
Disziplinarrecht | 16.04.2025 |
Offizierin scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarrechtliche Ahndung der Gestaltung ihres privaten Tinder-Profils | |
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Müssen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in besonders repräsentativen Funktionen bei ihren privaten Internetaktivitäten – wie etwa bei Tinder – ihr berufliches Ansehen beachten? Nachdem das BVerwG einen disziplinarrechtlichen Verweis gegen eine Bundeswehroffizierin bestätigt hatte, bei dem der Dienstvorgesetzte Anstoß an ihrem Dating-Profil nahm, zog die Soldatin mit einer Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe. mehr … |
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(ESV/bp)
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