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Die Consultingbranche will die vom Gesetzgeber ermöglichte steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung weitgehend nutzen. (Foto: pressmaster/stock.adobe.com)
Inflationsausgleichsprämie

Consultingunternehmen wollen Grundgehälter um durchschnittlich fünf Prozent erhöhen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
15.11.2022
80 Prozent der Consultingfirmen in Deutschland planen, von der steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie Gebrauch zu machen.

Das berichtet der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) anhand einer Blitzumfrage. Im kommenden Jahr sollen die Grundgehälter demnach um rund fünf Prozent im Durchschnitt steigen – betrachtet über alle Hierarchieebenen und Größenklassen.

Weitere Ergebnisse der Umfrage:

  • Das Grundgehalt der Unternehmensleitungen soll im kommenden Jahr nur um durchschnittlich drei Prozent steigen.
  • Bei der Gehälterentwicklung hinsichtlich Beratungsschwerpunkten wie Strategie- und IT-Beratung bestehen keine signifikanten Unterschiede.

Die Art und Weise, wie die Marktteilnehmenden die steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie nutzen wollen, fällt unterschiedlich aus. Knapp 40 Prozent der Unternehmensberatungen beabsichtigen, einen Teil des steuerfreien Maximalbetrags von 3.000 Euro im laufenden Jahr (17 Prozent) oder im Jahr 2023 (20 Prozent) an alle Mitarbeitenden auszuzahlen. 24 Prozent der Consultingunternehmen planen, allen Mitarbeitenden den gesamten Maximalbetrag entweder 2022 (18 Prozent) oder 2023 (6 Prozent) auszuzahlen.

Die Ergebnisse zeigen, dass auch in der Consultingbranche eine vollständige Kompensation der derzeitig hohen Inflationsrate durch die entsprechende Anhebung der Grundgehälter nicht möglich ist, resümiert der BDU. Allerdings sei die Bereitschaft hoch, die vom Gesetzgeber ermöglichte steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung zu nutzen.

Die vollständige Mitteilung des BDU finden Sie hier.

(ESV/fab)

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Programmbereich: Management und Wirtschaft