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Auch Corona-Soforthilfeprogramme für Unternehmensberatungen werden immer wieder mißbräuchlich in Anspruch genommen. (Foto: hppd - stock.adobe.com)
Soforthilfe-Programme

Corona-Krise: Mitnahmeeffekte bei Beraterförderprogrammen müssen unterbunden werden

ESV-Redaktion/ConsultingBay
20.05.2020
Laut Medienberichten gibt es zurzeit vermehrt Versuche, nach den Soforthilfe-Programmen für Unternehmen in der Coronakrise auch das speziell im April eingerichtete Beratungsförderprogramm „Corona“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) missbräuchlich zu nutzen.
Das Programm sieht vor, dass Unternehmen bis zu 4.000 Euro Beratungskosten beantragen können, wenn diese sich aufgrund der Pandemie externe Unterstützung durch Unternehmensberater holen wollen.

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) hält es grundsätzlich für richtig, dass die Politik schnell ein Instrument geschaffen hat, um der corona-betroffenen Wirtschaft bei der dringend notwendigen Krisenbewältigung zu helfen. Allerdings bewertet der Consulting-Verband kritisch, dass die Corona-Beratung zu 100 Prozent vom Staat bezuschusst wird. „Die Inanspruchnahme sollte daran geknüpft sein, dass der Eigenanteil des beratenen Unternehmens mindestens 20 Prozent beträgt. Damit vermeidet man einfache und nicht gewünschte Mitnahmeeffekte“, so BDU-Präsident Ralf Strehlau. Zudem achte der Unternehmer automatisch auf eine stärkere Qualitätsprüfung bei der Auswahl der Unternehmensberater. Und: Der Zuschuss sollte nicht der einzige Grund sein, eine Unternehmensberatung zu beauftragen. Die externe Unterstützung müsse sich, so der BDU, auch ohne Förderung für den Unternehmer einen Mehrwert bieten.

Dreistufiges Prüfverfahren

Grundsätzlich bietet nach BDU-Einschätzung das derzeitige dreistufige Prüfverfahren ausreichend Schutz gegen den eventuellen Missbrauch der Beratungsförderung. So muss der Unternehmensberater beim BAFA akkreditiert sein. Im Förderantrag muss dargelegt werden, warum das Unternehmen corona-betroffen ist. Weiterhin muss ein durchaus umfangreicher Beratungsbericht erstellt werden. „Trotzdem lässt sich ein betrügerischer Missbrauch von Fördermitteln sicherlich nicht zu 100 Prozent ausschließen. Dies hat dann aber auch nichts mit Beratung zu tun, sondern ist schlechthin Betrug”, so der BDU.

Alle wichtigen Informationen, Merkblätter und Hinweise zur Antragstellung des Beratungsförderprogramms „Corona“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finden Sie hier.

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Sämtliche Meldungen, die wir für Sie als Info-Service zur Bewältigung der Corona-Krise veröffentlichen, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

(ESV, uw)

Programmbereich: Management und Wirtschaft