Corona-Soforthilfen: Zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 2. Juni 2020 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Demnach laufen bereits rund 2.300 Ermittlungsverfahren. Belastbare Zahlen über die Gesamtauszahlungen der Corona-Soforthilfen liegen der Regierung zufolge noch nicht vor. Ein Abschlussbericht soll bis spätestens 31. März 2021 vorgelegt werden und über die Bewilligungen, Ablehnungen, Auszahlungen und Rückforderungen der Hilfsgelder informieren.
Prüfung stichprobenartig und verdachtsabhängig
Getätigte Zahlungen werden von den Ländern laut Bundesregierung stichprobenartig und verdachtsabhängig geprüft. Bei Verstößen werde der Bewilligungsbescheid aufgehoben und der Begünstigte aufgefordert, die gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen. Der Abgleich von Steuernummern und Kontoverbindungen mit den Finanzämtern werde nur zum Teil umgesetzt. Maßgeblich seien die jeweiligen Durchführungsverfahren der Länder.
Rückforderungen gezahlter Soforthilfen
Die Soforthilfen für Soloselbstständige und kleine Unternehmen werden durch Verwaltungsakte bewilligt, sodass bei Streitigkeiten der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, antwortet die Bundesregierung auf eine weitere Anfrage der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten wollten wissen, wie sich fälschlich ausgezahlte Soforthilfen zurückfordern ließen. Nach Angaben der Bundesregierung würden hierfür die Bewilligungsbescheide geändert oder aufgehoben.
3.600 Meldungen mit Hinweisen auf Betrug
Sofern zurückgeforderte Leistungen nicht gezahlt werden, liege es an den Ländern, entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Derzeit gebe es keine validen Rückmeldungen zu Fällen von Überkompensation. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen habe den Strafverfolgungsbehörden bis Mitte Mai allerdings rund 3.600 Hinweise auf betrügerisches Erlangen von Soforthilfen gegeben.
Managemententscheidungen unter RisikoErfolgreiche Unternehmen leben von erstklassigen Entscheidungen in Management, Vorstand und Geschäftsführung. Entscheidungssituationen sind jedoch von Unsicherheit und Risiko geprägt: Chancen und Gefahren (Risiken) sind abzuwägen.
Ein Leitfaden für Entscheidungsträger aller Führungsebenen, die im Einklang mit betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich entscheiden. |
(ESV/fab)
Corona-Krise | 30.03.2020 |
Weg frei für Soforthilfen des Bundes – 50-Milliarden-Euro-Programm startet | |
Die Umsetzung der Bundessoforthilfen für Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. mehr … |
Programmbereich: Management und Wirtschaft