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In Deutschland sind Stand 13. März 2020 insgesamt rund 3.200 Corona-Fälle bestätigt. (Foto: studio v-zwoelf/stock.adobe.com)
Hilfe für Be­schäf­tig­te und Un­ter­neh­men

Coronavirus: Bundesregierung schnürt Milliarden-Paket

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
13.03.2020
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket angekündigt, das die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus für Be­schäf­tig­te und Un­ter­neh­men abfedern soll. Dafür stellt sie eine Milliardensumme zur Verfügung.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) stellten das Maßnahmenpaket heute vor. Die zentrale Botschaft: „Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen.“ Ziel ist es, Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie „gut durch die Krise kommen“, heißt es seitens der federführenden Ministerien.

4-Säulen-Modell als Schutzschild

1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren

Bis Anfang April wird die Kurzarbeiterregelung angepasst. Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt:
  • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 Prozent
  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit

2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und bei der Vollstreckung erleichtert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Im Einzelnen:
  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
  • Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, sollen die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt werden.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen oder Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.

3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen 

Bestehenden Programme für Liquiditätshilfen werden erweitert, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Mit diesen Mitteln sollen Kredite privater Banken mobilisiert werden. Das sieht im Einzelnen so aus:
  • Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit - Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden gelockert, indem Haftungsfreistellungen für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu 2 Milliarden Euro geöffnet werden.
  • Für das Programm für größere Unternehmen wird die bisherige Umsatzgrenze von 2 Milliarden auf 5 Milliarden Euro erhöht. Dieser „KfW Kredit für Wachstum“ wird umgewandelt und künftig für Vorhaben im Wege einer Konsortialfinanzierung ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Themenfeld zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird auf bis zu 70 Prozent erhöht.
  • Für Unternehmen mit mehr als 5 Milliarden Euro Umsatz erfolgt eine Unterstützung wie bisher nach Einzelfallprüfung.

4. Stärkung des europäischen Zusammenhalts

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz werden sich auch auf europäischer Ebene für ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen einsetzen. Die Bundesregierung begrüßt unter anderem die Idee der Europäischen Kommission für eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.

Weitere Infos zum 4-Säulen-Modell finden Sie hier.

Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10 Prozent erhöhen. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, können Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen. Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. 

Diese Sonderprogramme werden jetzt bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet. Weitere Infos zum Maßnahmenpaket finden Sie hier.

(ESV/fab)

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