
Das neue eWpG: Ein guter Anfang zur Digitalisierung des Wertpapierhandels
Eintragung in elektronisches Register ersetzt Urkunde
Soll das Eigentum an dem e-Wertpapier übertragen werden, ist daher die Umschreibung in einem elektronischen Register erforderlich. Außerdem kann über die Organisation in den Registern eine höhere Transparenz in Bezug auf die Eigentumspositionen und Lasten sichergestellt werden, meinen Conreder und Meier.
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Zwei Arten von Registern
- Elektronisches Wertpapierzentralregister: Zum einen führt das eWpG ein elektronisches Wertpapierzentralregister ein.
- Kryptowertpapierregister: Auf der anderen Seite öffnet der deutsche Gesetzgeber das Kapitalmarktrecht für krypto-basierte Wertpapiere. Diese werden nach §§ 16-18 eWpG in dem Kryptowertpapierregister eingetragen. Das Register ist technologieneutral.
Blockchain-Technologie für Kryptowertpapierregister
Die Personen |
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Keine Verfügung außerhalb des Registers
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Keine Verfügung außerhalb des Registers: Zunächst ist zu beachten, dass elektronische Wertpapiere nur innerhalb des Wertpapierregisters entstehen. Sie können auch nur dort übertragen werden. In § 24 eWpG stellt der Gesetzgeber den Grundsatz auf: „keine Verfügung außerhalb des Registers“.
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Verfügungen außerhalb des Registers unwirksam: Wie auch der Gesetzesbegründung entnommen werden kann, sind Verfügungen außerhalb des Registers unwirksam.
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Darüber hinaus äußern sich die Autoren unter anderem noch über das Kryptowertpapierregister und die Blockchain-Technologie. Weiterer Gegenstand des Interviews ist die Frage, wer die Register führen darf.
Allerdings sparen Conreder und Meier auch nicht mit Kritik: So hätten sie sich unter anderem gewünscht, dass sich der Anwendungsbereich des eWpG auch auf Aktien erstrecken würde. Und eins stellen die Autoren auch klar: Das eWpG schafft keinen Rechtsrahmen für Kryptowährungen, wie etwa den Bitcoin. Dennoch sehen sie das neue Gesetz als einen guten Anfang zur Digitalisierung des Wertpapierhandels an, auch um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts zu erhalten.
Lesen und hören in dem Interview-Podcast: „ESV im Dialog, Sie hören Recht, #1 Das eWpG und seine Chancen“ unter anderem mehr über die: |
Die weiteren Themen in dem Interview-Podcast:
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(ESV/bp)
Programmbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht