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Governance wird im Datenmanagement zur Schlüsselressource. (Grafik: blackboard/stock.adobe.com)
Datenzugang

Data Act: Chancen und Risiken für Unternehmen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
12.09.2025
Der Data Act findet seit dem 12.9.2025 Anwendung. Damit hat die EU einen zentralen Baustein ihrer Digitalstrategie umgesetzt.

Ziel ist es, den Zugang zu Daten als Rohstoff der Wirtschaft zu erweitern. Das betrifft nicht nur Hersteller, sondern auch Nutzerinnen und Nutzer, Wettbewerber und den öffentlichen Sektor.

Der Data Act reiht sich in ein Regulierungsgefüge ein, das unter anderem mit dem Digital Markets Act und dem AI Act auf faire Märkte und vertrauenswürdige Technologien abzielt. Während der Digital Markets Act Marktmächte beschränkt und der AI Act Risiken algorithmischer Systeme reguliert, soll der Data Act dazu beitragen, ungenutzte Datenreserven für Wertschöpfung zu erschließen.

Daten, die bislang exklusiv den Herstellern vorbehalten waren, müssen künftig geteilt werden. Beispielsweise sind Maschinenbauer, Automobilhersteller und Anbieter von Smart-Home-Geräten nunmehr verpflichtet, Zugangswege zu den durch ihre Produkte generierten Daten zu schaffen. Ab 2026 müssen neue Geräte mit einfachen, standardisierten Zugängen zu den gesammelten Daten ausgestattet sein. Auch die Nutzerinnen und Nutzer können dann entscheiden, wer diese Daten einsehen, nutzen und weitergeben darf.

Unternehmen können von dieser Öffnung in folgenden Punkten profitieren:

  • Neue Geschäftsmodelle entstehen durch datenbasierte Dienstleistungen, etwa in Wartung und Versicherung.
  • Im Cloud-Sektor wird es einfacher, den Anbieter zu wechseln. Das verringert die Abhängigkeit von großen Plattformen wie Amazon, Microsoft oder Google.
  • Kooperationen zwischen Branchenakteuren werden wahrscheinlicher, weil Datenbarrieren abgebaut werden.

Gleichzeitig bringt die Verordnung erhebliche Governance-Herausforderungen:

  • Die Vertragsautonomie wird eingeschränkt, da unfaire Vertragsklauseln untersagt sind.
  • Die Rechtssicherheit besteht bislang nur eingeschränkt, da noch nationale Umsetzungsregeln zu verabschieden sind.
  • Beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen sind noch Fragen zu klären, insbesondere, wenn Dritte Zugang zu sensiblen Betriebsdaten erhalten.

Der Data Act zwingt Unternehmen einerseits, ihre Datenstrategien neu auszurichten, kann andererseits aber auch Innovation und neue Märkte erschließen. Damit wird Governance im Datenmanagement zur Schlüsselressource – nicht nur zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben, sondern auch zur Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. fab

DNG

von Andreas Hartl, Anna Ludin und Christina Werthschulte

Neues Recht aus erster Quelle

Der Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors kommt im Rahmen der Digitalisierung sämtlicher Bereiche des Lebens eine zunehmende Bedeutung zu. Zudem ist der öffentlich zugängliche Datenbestand durch die Ausweitung des Open-Data-Gesetzes des Bundes weiter angewachsen. Das neue Datennutzungsgesetz (DNG) regelt, wie offene Daten des öffentlichen Sektors genutzt werden dürfen. Über eine Anfang 2023 in Kraft getretene Durchführungsverordnung werden für hochwertige Datensätze zudem besondere Regeln gesetzt.

Einblicke der federführenden Akteure (*)

Der Berliner Kommentar DNG verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über die neuen Rechte und Pflichten. Die Autorinnen und der Autor waren federführend an der Entstehung des Gesetzes beteiligt und klären hier u.a. folgende Fragen:

  • Was müssen Behörden und Unternehmen der Daseinsvorsorge bei der Bereitstellung von Daten beachten?
  • Welche Rechte habe ich als Datennutzer?
  • Was gilt, wenn ich von Behörden bereitgestellte Open Data nutzen will?

Neben der einschlägigen Rechtsprechung behält das Werk auch Querbezüge zu anderen Rechtsgebieten und spezialgesetzlichen Regelungen im Blick.

(*) Das Werk spiegelt ausschließlich die persönlichen Meinungen der Autor/-innen wider.

Hören Sie hier den Interview-Podcast mit Anna Ludin und Andreas Hartl.

Programmbereich: Management und Wirtschaft