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Liegt nicht nur gut in der Hand: Das HRG punktet mit Inhalt! (Foto: ESV)
Das HRG: ein Standardwerk

Die Summe des Wissens über die Geschichte des Rechts

ESV-Redaktion Philologie
17.07.2024
Das „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ ist um eine weitere Lieferung und neue Artikel bis zum Lemma „Richtsteig“ reicher: Die 32. Lieferung des Klassikers wird in Kürze erscheinen. Ob die Initiatoren des Handwörterbuchs Anfang der 1960er Jahre geahnt haben, dass ihr Projekt so einen Erfolg haben wird? Dass es nach der ersten Auflage, die zwischen 1964 und 1998 erschienen ist, eine zweite Auflage geben und das HRG als Standardwerk gelten würde?
Sicher ist, dass der Ideengeber Wolfgang Stammler und die Herausgeber der ersten Auflage, Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann, den richtigen Riecher hatten und ein Werk geschaffen haben, das damals wie heute eine große Nachfrage bedient.

Die Stichwörter der ersten 32 Lieferungen reichen von Aachen bis Richtsteig – zwei Lemmata, die die inhaltliche Breite des HRG widerspiegeln: Die deutsche Pfalz Aachen ist verknüpft mit Karl dem Großen und seiner admonitio generalis, mit Hochgerichtsbarkeit und Schöffenstuhl, mit Zünften und Ratsherren. Die Richtsteige hingegen sind zwei in mittelniederdeutscher Sprache verfasste, spätmittelalterliche sächsische Rechtsgangbücher, die Ausdruck der Rezeption des röm.-kan. bzw. gelehrten Rechts in Deutschland sind. Dazwischen liegt viel Wissenswertes von den Anfängen des deutschen Rechts – etwa Stichwörter wie Ding, Eid, Gerade oder Moorleichen – bis hin in die jüngere Vergangenheit, widergespiegelt in Stichwörtern wie Frauenbewegung, Immissionsrecht, Kartell oder Nationalsozialismus. Auch die Wortstrecken „Recht“ und „Reich“ mit ihren zahlreichen Komposita sind mit Erscheinen der letzten beiden Lieferungen endlich komplett.
 
Am HRG kommt kein Studierender mit Schwerpunkt Rechtsgeschichte vorbei, es hat seinen Platz in allen relevanten Bibliotheken gefunden.
Und das sicherlich zu Recht: Für die fachliche Qualität des Werkes garantiert die komplexe interdisziplinäre Zusammenarbeit von Expertinnen und Experten der Rechtsgeschichte, der Philologie, Geschichte und Theologie, die von den engagierten Herausgebern Albrecht Cordes, Hans-Peter Haferkamp, Bernd Kannowski, Heiner Lück, Heinrich de Wall, Dieter Werkmüller und der philologischen Beraterin Christa Bertelsmeier-Kierst zur Mitarbeit gewonnen werden konnten. Über 600 renommierte Autorinnen und Autoren aus 22 Ländern haben bisher an der zweiten Auflage dieses großen Nachschlagewerks mitgewirkt – und wirken weiter, denn bis Zypern sind noch einige weitere Artikel zu schreiben. In den Redaktionen in Halle, Frankfurt a.M., Köln, Erlangen und Bayreuth bearbeiteten zahlreiche Redakteure und Redakteurinnen die Stichwörter der bisherigen Lieferungen – sie sorgten (und sorgen auch weiterhin) für den letzten Schliff und geben dem Gesamtwerk eine einheitliche Handschrift. Nicht zu vergessen: Unzählige studentische Hilfskräfte überprüften Daten, recherchierten Literatur usw. und trugen damit ebenfalls dazu bei, den hohen wissenschaftlichen Standard des HRG zu wahren.

Falls das HRG in ihrer Bibliothek noch nicht vorhanden ist: Sprechen Sie Ihre Bibliothekare an. Wir helfen dann gerne weiter! Es gibt unterschiedlichste Lösungen vom reinen Printbezug über eine Kombi Print + Datenbank bis hin zur Campus-Lizenz.

Erscheint in Kürze:

Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG)
Lieferung 32: Reichsvizekanzler–Richtsteig



Herausgegeben von: Prof. Dr. Albrecht Cordes, Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp, Prof. Dr. Bernd Kannowski, Prof. Dr. Heiner Lück, Prof. Dr. Heinrich de Wall und Prof. Dr. Dieter Werkmüller
Philologische Beraterin: Prof. Dr. Christa Bertelsmeier-Kierst


Unter Rechtshistorikern und Rechtshistorikerinnen sowie Historikern und Historikerinnen gilt das „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ als Standardwerk. Mehr als 5.000 Stichwörter präsentieren weitgehend die Summe des Wissens über die Geschichte des Rechts. Für die Neuauflage wurden zahlreiche neue Stichwörter aufgenommen. Auch wenn Mittelalter und Frühe Neuzeit unverändert einen gebührenden Platz einnehmen, werden stärker als zuvor die neuere und neueste Rechtsgeschichte sowie die Rechtsgeschichte einzelner europäischer Länder berücksichtigt. Sämtliche Informationen wurden von bisher mehr als 600 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern fundiert recherchiert und wissenschaftlich seriös aufbereitet. Die komplexe interdisziplinäre Zusammenarbeit von Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Rechtsgeschichte mit Kolleginnen und Kollegen aus angrenzenden Fächern wie Philologie, Geschichte, Volksgeschichte, Kulturwissenschaft und Theologie verhilft der 2. Auflage zu einer noch größeren Spannbreite.

  • die Summe des Wissens über die Geschichte des Rechts
  • das Standardwerk für Expertinnen und Experten der Fachbereiche Rechtsgeschichte und Geschichte
  • fundiert recherchiert und wissenschaftlich seriös aufbereitet
  • auch digital verfügbar unter www.HRGdigital.de

 

Programmbereich: Rechtsgeschichte