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Dienstwagennutzung auf dem BAG-Prüfstand

14.02.2011
Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, sind jenseits der Regelverwendung in besonderen Konstellationen oft Streitigkeiten vorprogrammiert, so bei längerer Krankheit oder in Mutterschutzfällen.