Digital Services Act in Kraft getreten
Der Adressatenkreis
- Internetzugangsdienste,
- soziale Netzwerke,
- Online-Marktplätze,
- und Suchmaschinen.
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Die Regelungstatbestände
Illegale Inhalte
- Beibehaltung der bisherigen Haftungsprivilegien: Der DSA behält die bekannten Haftungsprivilegierungen aus E-Commerce-Richtlinie und TMG für Online-Dienste bei der Verbreitung illegaler Inhalte durch Nutzer bei. Damit haften Online-Dienste nach wie vor zunächst grundsätzlich nicht selber, wenn ihre Nutzer rechtswidrige Inhalte über ihre Dienste verbreiten. Bei Kenntnis hiervon müssen die Anbieter allerdings aktiv werden.
- Keine allgemeine Überwachungspflicht: Auch eine allgemeine Überwachungspflicht gibt es für Vermittlungsdienste nach wie vor nicht.
- Aber – einheitliche Verfahren für Lösch- und Auskunftsanordnungen von Behörden: Allerdings ergänzt der DSA die bisherigen Regelungen durch einheitliche Verfahrensanforderungen für Lösch- und Auskunftsanordnungen von Behörden. Zudem soll das neue Regelwerk die Entfernung von rechtswidrigen Inhalten erleichtern.
Sorgfaltspflichten
- Meldung von rechtswidrigen Online-Inhalten: So werden neue Mechanismen eingesetzt, nach denen Nutzer illegale Online-Inhalte melden können. Damit soll es auch Plattformen möglich werden, mit spezialisierten und vertrauenswürdigen Hinweisgebern zusammenzuarbeiten, um illegale Inhalte aufzuspüren und zu entfernen.
- Rückverfolgung gewerblicher Nutzer: Neue Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit von gewerblichen Nutzern auf Online-Marktplätzen sollen das Aufspüren von Verkäufern illegaler Waren erleichtern. Darüber hinaus sollen angemessene Maßnahmen von Online-Marktplätzen die stichprobenartige Prüfung ermöglichen, ob Produkte oder Dienste in einer amtlichen Datenbank als illegal identifiziert wurden.
- Anfechtung von Plattformentscheidungen: Mechanismen sollen Nutzer die Möglichkeit verschaffen, Entscheidungen der Plattformen zur Moderation von Inhalten anzufechten.
- Werbung: Bestimmte Werbung soll auf Online-Plattformen verboten werden. Das gilt vor allem dann, wenn die Werbung auf Kinder abzielt oder besondere personenbezogene Daten wie die ethnische Zugehörigkeit, politische Ansichten oder die sexuelle Ausrichtung ausnutzt.
- Transparenz: Mehr Transparenz von Online-Plattformen in verschiedenen Bereichen, unter anderem bei für Vorschläge verwendeten Algorithmen.
- Bekämpfung von Missbrauch (bei sehr großen Plattformen): Sehr große Plattformen und Suchmaschinen müssen risikobasierte Maßnahmen treffen, um den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern. Zudem müssen sie ihre Risikomanagementsysteme extern prüfen lassen.
- Zugriff auf Kerndaten: Die Forschung soll auf die Kerndaten größerer Plattformen und Suchmaschinen zugreifen können, um Online-Risiken zu beobachten und nachzuvollziehen.
- Aufsicht: Beaufsichtigungsstrukturen in den Mitgliedstaaten, um der Komplexität des Online-Raums Rechnung zu tragen. Die einzelnen Länder sollen dabei von einem neuen europäischen Gremium für digitale Dienste unterstützt werden. Sehr große Plattformen überwacht die Kommission.
Der weitere Fahrplan
Cookie-Pop-ups & Co.TTDSGDas Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) soll bei der Modernisierung und Vereinheitlichung eines weit verzweigten Rechtsgebiets neue Meilensteine setzen. Angepasst an die DS-GVO und aufbauend auf der E-Privacy-Richtlinie (EPRL) greift es dabei auf zahlreiche frühere Begrifflichkeiten zurück, nimmt jedoch auch vielseitige eigene Bestimmungen vor. Was datenschutzrechtlich wichtig wird: Der Berliner Kommentar TTDSG nimmt das komplexe Regelungsdickicht samt relevanter Bezüge zu TKG, TMG und zugrundeliegenden EU-Regelungen jetzt systematisch in den Blick. Was genau neu zu beachten ist, erläutert Ihnen ein erstklassiges Autorenteam aus Aufsichtsbehörde, Unternehmenspraxis, Anwaltschaft und Forschung mit viel Praxisbezug:
Pflichtlektüre für Datenschutzverantwortliche und alle, die einen praxisnahen Überblick über die Neuerungen und Auswirkungen des neuen Rechts suchen. |
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(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht