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Heiko Maas, Digitaler Ordnungsrahmen in Europa mitgestalten (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Jesco Denzel)
Verbraucherschutz im Internet

Digitaler Ordnungsrahmen für Europa

01.12.2014
Fairer Wettbewerb, IT-Sicherheit und Verbraucherschutz stehen aktuell auf der Tagesordnung der EU-Kommission. In einem Brief an die EU-Kommission untermauert die Bundesregierung ihre Positionen zum Thema IT-Wirtschaft.
In kaum einer anderen Branche sind Innovationstempo und Wachstumschancen höher als in der Informationstechnologie. Will Europa hier nicht den Anschluss verlieren, müssten die Rahmenbedingungen hierfür schnell verbessert werden. Schon jetzt wird die IT-Industrie vor allem von US-amerikanischen Firmen dominiert. Dies hat zur  Folge, dass wichtige Entscheidungen in den USA getroffen werden. Die EU kann dabei oft nur noch reagieren. Besonders der Verbraucherschutz gerät dabei unter die Räder

In einem Schreiben an die neu gewählte EU-Kommission, den Sie hier nachlesen können unterbreiten der für die digitale Agenda zuständige Bundesminister Sigmar Gabriel (Wirtschaft und Energie, SPD), Thomas de Maizière (Inneres, CDU), Alexander Dobrindt (Verkehr und digitale Infrastruktur, CSU) und Heiko Maas (Justiz und Verbraucherschutz, SPD) Vorschläge, wie ein solcher digitale Ordnungsrahmen ausgestaltet werden kann.

"Gemeinsam mit der Europäischen Kommission möchten wir die Digitalisierung in Europa vorantreiben", heißt es in dem an die EU-Kommissare Günther Oettinger (Digitalwirtschaft), Andrus Ansip (Digitaler Binnenmarkt), Vera Jourová (Justiz und Verbraucherschutz) und Margrethe Vestager (Wettbewerb) gerichteten Schreiben. "Als zuständige Minister der Bundesregierung möchten wir Ihnen für die anstehenden zentralen Weichenstellungen unsere Unterstützung anbieten."

Marktmacht von Google eindämmen

In dem Schreiben gehen die Minister auch auf die Marktmacht einiger Internetkonzerne ein. Die europäische Wettbewerbspolitik müsse Rahmenbedingungen schaffen, dass "wirtschaftliche Machtpositionen angreifbar bleiben.“ Dort, wo auf Dauer solche Machtpositionen nicht (mehr) angreifbar seien, liege eine Verhaltensregulierung von marktmächtigen Plattformen nahe. Ganz konkret geht es dabei um den Internetkonzern Google. Die Minister begrüßen ausdrücklich, dass das Missbrauchsverfahren gegen Google fortgeführt werde.

IT-Sicherheit stärken

Ferner gehen die Minister in ihrem gemeinsamen Dokument auch auf den Aspekt der IT-Sicherheit ein. Die IT-Sicherheit sei ein wichtiger Treiber für Innovation und Wachstum. Die Aufgabe der Politik sei es, "die richtigen Rahmenbedingungen für ein hohes Niveau und Sicherheit" zu schaffen.

Verbraucherschutz auch im Netz gewährleisten

Trotz der vielen Potenziale, die das Internet biete, dürfe der Verbraucherschutz nicht aus den Augen verloren werden. Beim Thema Verbraucherschutz gehe es "ganz zentral um die Datensouveränität der Bürgerinnen und Bürger". Daher müsse die EU-Datenschutzverordnung so schnell wie möglich verabschiedet werden: "Wir müssen endlich europaweit ein einheitliches Niveau bei Datenschutz garantieren."
Ganz konkret begrüßen die Minister den Vorstoß, ein Datensiegel für besonders datenschutzfreundliche Anbieter zu vergeben. Zudem müsse angesichts der jüngst offenbarten Massenüberwachung  das Safe-Harbor-Abkommen "zügig neu verhandelt werden".

Verbraucherzentrale: Keine Unterscheidung zwischen mehr oder weniger schützenswerten Daten

Auf einen anderen Aspekt in diesem Zusammenhang verweist der Verbraucherzentrale Bundesverband  (VZBV). Im Rahmen der Trilog-Verhandlungen werde eine Unterscheidung zwischen mehr oder weniger schützenswerten Daten erwogen. Laut VZBV bestehe hier die Gefahr für Verbraucher, dass sie die Kontrolle über ihre Daten verlieren

"Es gibt in der digitalen Welt keine belanglosen Daten. Deshalb darf es in der geplanten EU-Datenschutzverordnung keine Unterscheidung zwischen schützenswerten und weniger schützenswerten Daten von Personen geben", fordert Klaus Müller, Vorstand des VZBV. Alle Daten müssen nach Auffassung von Müller geschützt werden. Es dürfe nicht sein, dass für "vermeintlich belanglose persönliche Daten (…) schwächere rechtliche Regelungen gelten".


Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern,
eingestellt von ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | um 11:00 Uhr am 01.12.2014