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Bundesregierung: Der „Grüne digitale Impfpass der EU“ soll grenzüberschreitendes Reisen innerhalb der Union erleichtern (Foto: U. J. Alexander / stock.adobe.com)
Corona und Reisen innerhalb der EU

Digitales Covid-Zertifikat der EU soll ab dem 1.7.2021 EU-weit zur Verfügung stehen

ESV-Redaktion Recht
25.06.2021
Die EU-Kommission hatte am 17.3.2021 ihren Vorschlag für ihr „Grünes Digitales Zertifikat“ unterbreitet. Nachdem sich nun auch die EU-Mitglieder auf das Zertifikat geeinigt haben, soll es zum 1.7.2021 in allen Mitgliedstaaten eingeführt werden. Dies teilte die Bundesregierung in ihrem aktuellen Newsletter zum Verbraucherschutz mit.
Demnach können die Mitgliedsstaaten das Zertifikat – das das grenzüberschreitende Reisen innerhalb der Union erleichtern soll – schon jetzt ausstellen und verwenden. Verfügbar wäre es dann ab Anfang Juli 2021. Das Zertifikat ist ein digitaler Nachweis dafür, dass die betreffende Person entweder

  • gegen Covid-19 geimpft wurde,
  • von Corona genesen ist
  • oder negativ auf Corona getestet wurde.

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Formen, Sprache und Geltungsbereich des Zertifikats

  • Speicherung auf Mobilgerät: Die digitale Version kann auf einem mobilen Gerät gespeichert werden.
  • Papierfassung: Auch eine Papierfassung ist möglich. Beide Versionen enthalten einen QR-Code mit den entsprechenden Informationen einschließlich einer digitalen Unterschrift. Diese soll die Echtheit des Zertifikats dokumentieren.
  • Sprache: Ausgestellt wird das Zertifikat in der jeweiligen Landessprache und auf Englisch.
  • Geltungsbereich: Das Zertifikat gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen.

Informationen des EU-Zertifikats und Datensicherheit

Das digitale Zertifikat soll lediglich notwendige Daten beinhalten, wie den Namen und Geburtsdatum der betreffenden Person, die ausstellende Stelle und eine eindeutige Zertifikatskennung. Darüber hinaus umfasst es folgende Informationen:

  • Impfzertifikat: Impfstoff und Hersteller, Anzahl der verabreichten Dosen, Datum der Impfung.
  • Testzertifikat: Art des Tests, Datum und Uhrzeit des Tests, Testzentrum und Ergebnis.
  • Genesungszertifikat: Datum des positiven Testergebnisses, Geltungsdauer.

Datenverarbeitung in den bereisten Ländern

Die benannten Daten dürfen von den Behörden der bereisten Länder nicht gespeichert werden. Bei der Prüfung werden nur die Gültigkeit und die Echtheit des Zertifikats kontrolliert. Dabei werden keine personenbezogenen Daten weitergegeben. Alle Gesundheitsdaten verbleiben in dem Mitgliedstaat, der das digitale Covid-Zertifikat ausgestellt hat.

Datenverarbeitung in Deutschland

In Deutschland bleiben alle Informationen und Daten auf den Smartphones der Nutzer. Um das Impfzertifikat zu erstellen, müssen die Daten einmalig von der Impfstelle erhoben und zur Unterzeichnung an das RKI übermittelt werden. Anschließend sollen die Daten dort sofort wieder gelöscht werden.

Zuständigkeit

Zuständig für die Ausstellung sind die nationalen Behörden. In Deutschland kann aktuell nur ein Impfnachweis ausgestellt werden. Generiert werden kann der Nachweis in Apotheken, Arztpraxen oder Impfzentren.

Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, wird nach Eingabe oder Übernahme der Daten ein QR-Code generiert. Anschließend können geimpfte Personen diesen Code dann entweder mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen und in die jeweilige App integrieren. Der Nachweis kann dann per App erbracht werden.

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Reiseerleichterungen

Geimpfte Personen

Mit dem Nachweis können vollständig geimpfte Personen und Genesene von reisebedingten Beschränkungen befreit werden. Darauf hatten sich die Mitgliedsstaaten verständigt.


Getestete Personen

Auch die Reiseanforderungen für getestete Personen sollen vereinfacht werden. Die Einreisebedingungen richten sich dann nach der Klassifizierung bzw. Farbeinstufung des Landes, aus dem die betreffenden Personen einreisen.

  • Einreise aus orange eingestuften Gebieten: So kann von Reisenden aus orange eingestuften Gebieten nur verlangt werden, dass sie vor der Ausreise einen negativen Test vorweisen.
  • Einreise aus rot eingestuften Gebieten: Demgegenüber können Einreisende aus rot eingestuften Gebieten in Quarantäne geschickt werden, wenn sie vor der Abreise keinen Test durchgeführt haben.
  • Farbeinstufung: Die Farbeinstufung der Gebiete erfolgt durch das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Die Karte, die das Zentrum erstellt, wird wöchentlich aktualisiert.

Notfallbremse

Falls sich die epidemiologische Lage rasch verschlechtert, können die Mitgliedstaaten im Rahmen einer sogenannten „Notfallbremse“ für geimpfte und genesene Personen Reisemaßnahmen wiedereinführen.

Reisen ohne Zertifikat

Reisen ist aber auch ohne Zertifikat möglich. In diesem Fall gelten jeweils die nationalen Anforderungen an Reisende ohne Zertifikat, so die Pressemeldung der Bundesregierung.

Quelle: Newsletter der BReg Verbraucherschutz aktuell vom 23.6.2021

Update 

22.12.2021
EU-Kommission begrenzt Gültigkeit von Impfzertifikaten auf neun Monate

Die EU-Kommission hat für Reisen innerhalb der EU einen verbindlichen Anerkennungszeitraum von neun Monaten für Impfzertifikate festgelegt. Darüber hinaus hat die Kommission die Normen zur Kodierung von Impfzertifikaten angepasst und die Gleichwertigkeit der EU-COVID-Zertifikate mit Zertifikaten aus weiteren Drittländern beschlossen. mehr …



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(ESV/bp)

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